Yoga kann jeder! Dieser motivierende Ausspruch animiert Yoga-Interessierte an Yoga-Kursen teilzunehmen. Doch jede falsch ausgeführte Körperübung kann zu Schäden führen – auch im Yoga-Unterricht.
Eine Yoga-Lehrausbildung, die sich an hohen Qualitätsstandards orientiert wie sie der BDY seit 1967 anbietet, bietet die Basis dafür, dass Sie im Yoga-Kurs gut angeleitet werden. Erfahrene Yogalehrende mit einer profunden Ausbildung werden sich immer dafür verantwortlich fühlen, dass TeilnehmerInnen in Yoga-Kursen positive Entwicklung erfahren und durch den Yoga keinen Schaden erleiden. Zu beurteilen, ob eine Position im Yoga passend für den jeweiligen Menschen ausgeführt wird, benötigt eine intensive Ausbildung in verschiedenen Bereichen wie Anatomie, Asana-Kunde, Didaktik etc.
Langjährige eigene Yoga-Praxis und eine vierjährige Ausbildung der Lehrenden geben die Sicherheit, schnell und sicher einschätzen zu können, ob die TeilnehmerInnen die Übung angemessen ausführen oder sich gefährden. Häufig sind die Auswirkungen von unsachgemäß ausgeführten Yoga-Übungen nicht sofort erkennbar. Besonders empfindlich sind die Bänder und Gelenke sowie die Wirbelsäule. Gute Yogalehrende werden schädigende Haltungen bei den KursteilnehmerInnen erkennen und entsprechende Hinweise geben oder Alternativen zur Haltung aufzeigen. Grundsätzlich kann jeder Yoga üben. Unerlässlich sind dafür jedoch qualifiziert ausgebildete Yogalehrende die teilnehmerorientiert Yoga anbieten können. Dann können auch Menschen mit Einschränkungen und Prädispositionen am Yoga teilnehmen.
Eine passende Yogalehrerin bzw. einen passenden Yogalehrer in Ihrer Umgebung finden Sie unter: http://www.yoga.de/yogalehrerin_finden/.
Der Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. verkörpert mit seinen rund 3600 Mitgliedern seit 1967 einen hohen Qualitätsanspruch rund um das Thema Yoga. Dabei wird eine traditions- und stilübergreifende Verbandsphilosophie vertreten. An rund 40 BDY-anerkannten Lehrausbildungsschulen in Deutschland wird eine qualitativ hochwertige Ausbildung zum Yogalehrer/-in BDY/EYUangeboten. Die Zulassungskriterien und Eckdaten zur Ausbildung Yogalehrer BDY/EYU finden sich unter http://www.yoga.de/bdy_yoga_lehrausbildung/.
Der Titel Yogalehrer BDY/EYU bzw. Yogalehrerin BDY/EYU steht somit für einen geprüften Wissens- und Erfahrungsschatz rund um das Thema Yoga, wofür i.d.R. mindestens 7 Jahren eigener Übungs- und Ausbildungszeit die Grundlage bilden.
Über:
BDY – Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V.
Herr Dr. Hans-Jörg Weber
Bürgerstraße 44
37073 Göttingen
Deutschland
fon ..: 0551/797744-26
fax ..: 0551/797744-66
web ..: http://www.yoga.de
email : hjweber@yoga.de
Die Stärke des BDY – Berufsverband der Yogalehrenden in Deutschland e.V. ist die Vielfalt seiner über 3600 Mitglieder. Unter dem gemeinsamen Dach des Berufsverbandes versammeln sich seit fast 50 Jahren neben- und hauptberufliche Yogalehrende. Auf Basis gemeinsamer berufsethischer Richtlinien arbeitet der BDY bis heute als einziger Berufsverband traditions- und stilübergreifend. Ein wesentlicher Schwerpunkt in der gemeinsamen Arbeit ist die Sicherung und Verbesserung der Qualität von Unterricht und Ausbildung. Der BDY kooperiert bundesweit an rund 37 Standorten mit BDY-anerkannten Yogalehrausbildungsschulen. Weiterführende Informationen finden sich zum Thema Yoga, Yogalehrerausbildung BDY/EYU sowie Yogalehrersuche auf <a href
Pressekontakt:
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