Anstatt einen Abnahmetermin kurz vor Vertragsablauf anzusetzen, sollte ein Termin zur Vorabahme – etwa 2-3 Wochen vor Auszug festgelegt werden. Alle wichtigen Punkte und Erwartungen können hierbei besprochen und notwendige Arbeiten gegebenenfalls noch bis zum finalen Abnahmetermin durchgeführt werden.
Schönheitsreparaturen – aktuelle Informationen einholen
Über die Durchführung von Schönheitsreparaturen gibt es erfahrungsgemäß die meisten Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Grundsätzlich gelten die im Mietvertrag festgehaltenen Klauseln, allerdings dürfen diese keine starren Fristen enthalten (z.B. “Streichen der Wohnung alle drei Jahre”). Sowohl Mieter, als auch Vermieter sollten sich stets bei den hiesigen Verbänden über die aktuelle Rechtslage informieren, um Missverständnisse bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Unterstützung vor Ort
Es empfiehlt sich für Mieter, zur Abnahme einen Freund oder eine neutrale Person mitzunehmen, die im Falle von Unstimmigkeiten eventuell vermitteln kann. Sollte es auf ein anschließendes Gerichtsverfahren hinauslaufen, kann diese Person ebenfalls als Zeuge auftreten.
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