(ddp direct) München, 25. September 2013 – Ein kritisches Zwischenfazit zu fünf Jahren Finanzmarktregulierung zieht der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), Stephan Götzl. Er fordert eine differenzierte Bestandsaufnahme zu den Wechselwirkungen europäischer und nationaler Regulierungsmaßnahmen.
In seiner Begründung verweist der Präsident der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken darauf, dass allein EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier seit 2008 rund 30 Gesetzesprojekte präsentiert habe. Inzwischen überholen sich die Regulierungsinitiativen sogar. Ein aktuelles Beispiel hierfür sei die Bankenabwicklung. Götzl: Noch bevor der Entwurf einer Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Finanzinstituten (BRRD) vom Juni 2012 in den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet werden konnte, hat Brüssel im Juli 2013 mit dem einheitlichen Mechanismus zur Bankenabwicklung (SRM) ein Gesetz mit nahezu identischem Regelungsgegenstand vorgelegt. Zudem sei auch der Bundesgesetzgeber in den vergangenen Jahren nicht untätig gewesen. Zu seinen Erlassen gehören unter anderem das Gesetz zur Reform der nationalen Finanzaufsicht, das Trennbankengesetz, die Einführung von Produktinformationsblättern, das Beraterregister, das Honoraranlageberatungsgesetz und die Bankenabgabe.
Angesichts dieser breiten legislativen Aktivitäten im Finanzsektor fordert Götzl, dass die politischen Akteure sowohl in Brüssel als auch in Berlin eine regulatorische Orientierungspause einlegen. Der Wechsel der Legislaturperioden auf Bundes- und demnächst auf Europaebene sei die richtige Gelegenheit. Er sollte genutzt werden, um die bisher umgesetzten Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte auf Effizienz und Effektivität zu prüfen.
Dazu gehöre, so Götzl, dass die gesetzlichen Vorschriften aufeinander abgestimmt, vereinfacht und evaluiert werden. Anstelle von Quantität müsse die Qualität der Vorschriften wieder in den Vordergrund rücken, hält der bayerische Genossenschaftspräsident fest. Er tritt dafür ein, bei allen Regulierungsmaßnahmen sorgfältig abzuwägen, ob mit ihnen künftiges Fehlverhalten im Finanzsektor vermieden werden könne. Zudem gelte es, die Auswirkungen auf die Verbraucher zu berücksichtigen. Schließlich sei zunehmend zu beobachten, dass sich Banken aufgrund des bürokratischen Aufwands aus der Wertpapierberatung zurückziehen beziehungsweise ihre Produktpalette einschränken. Wenn sich Banken aber wegen überzogener Regulierung aus der Kundenberatung verabschieden, dann schadet das dem Anlegerschutz, so Götzl.
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