GTÜ-Umwelttipp: Weiter Zuschüsse für Dieselfilter in älteren Autos

GTÜ-Umwelttipp: Weiter Zuschüsse für Dieselfilter in älteren Autos

GTÜ-Umwelttipp: Weiter Zuschüsse für Dieselfilter in älteren Autos

(Mynewsdesk) Datenbank der GTÜ gibt Auskunft über Nachrüstmöglichkeiten und Kosten
Partikelfilter verringern den Ausstoß von gesundheitsschädlichem Feinstaub Autobesitzer, die ihr altes Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten, erhalten auch im neuen Jahr weiter einen Zuschuss vom Staat. Die Nachrüstung wird mit 260 Euro pro Fahrzeug gefördert. Nach Angaben der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gilt das Angebot für alle Diesel-Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen, die vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden.

Wer seinen Diesel noch in diesem Jahr in einer Werkstatt nachrüsten lässt, kann bis zum 15. Februar 2016 einen Förderantrag beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) unter www.bafa.de stellen. Nach der Umrüstung gibt es in der Regel die grüne Plakette und damit freie Fahrt in allen Umweltzonen.

Grund für die neuerliche Staatshilfe sind in diesem Jahr nicht abgerufene Fördermittel. Für 2015 wurden 30 Millionen Euro bereitgestellt, ausgezahlt wurden bisher aber nur 6,6 Millionen. Somit sind noch rund 23 Millionen im Topf. Das vom Bund bereitgestellte Geld reicht demnach noch für über 88.000 Fahrzeuge.

Die Nachrüstung kostet in der Fachwerkstatt je nach Fahrzeugmodell zwischen 600 und 1.000 Euro. Nach erfolgtem Einbau stellt die Werkstatt oder ein Kfz-Sachverständiger einer Prüforganisation wie der GTÜ eine Abnahmebescheinigung aus. Die Zulassungsbehörde trägt dann die neue Partikelminderungsstufe in den Fahrzeugschein ein.

Ob ein Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüstbar ist, wie hoch die Kosten dafür sind und welche Schadstoffplakette das Auto dann erhält, darüber können sich Autofahrer vorab auf den Internetseiten der GTÜ-Datenbank unter http://feinstaub.gtue.de detailliert informieren. Bei allen Fragen zum Thema Filternachrüstung helfen auch die GTÜ-Sachverständigen vor Ort weiter.

Stuttgart, den 15. Dezember 2015

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