(Mynewsdesk) Kurz vor Beginn der Hauptreisezeit gibt die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung Tipps zur sicheren Fahrt in die Ferien Damit der Caravan oder das Reisemobil bei der Urlaubsfahrt nicht ins Wanken kommt, beim Beladen den Schwerpunkt so tief wie möglich halten. Schwere Gegenstände in Bodennähe im Bereich der Achsen deponieren. Auf gleichmäßige Gewichtsverteilung auf der linken und rechten Seite achten, raten die Sicherheitsexperten der GTÜ. Idealerweise rutschfeste Unterlagen und Zurrseile zur Ladungssicherung und als Schutz vor unerwünschtem Pendeln oder gar Wegbrechen des Fahrzeugs verwenden. Keinesfalls sollte man im Heck schwer beladen, weil dadurch bei frontgetriebenen Fahrzeugen die Vorderachse entlastet und die Traktion verschlechtert bzw. bei Anhängern die Stützlast beeinflusst wird. Leichtes Gepäck darf auch weiter oben, beispielsweise in Hochschränken, verstaut werden. Noch weiter oben, nämlich beim Dachgepäck muss unbedingt auf sichere Befestigung und die neue Fahrzeughöhe geachtet werden. Fahren mit Gefühl Wegen des hohen Schwerpunktes sollte man lieber etwas langsamer in die Kurven gehen und grundsätzlich weiche Spur- und Richtungswechsel vornehmen, um Instabilitäten, Wank- oder gar Kippneigungen zu unterdrücken, empfehlen die GTÜ-Experten. Mehr noch als beim Pkw ist auf Seitenwind zu achten – vor allem auf Brücken und beim Überholen von Lkw, da unerwartet einsetzende Seitenwinde Caravans und Reisemobile stärker versetzen. Also stets auf solche Rüttler gefasst sein und wenn nötig gegenlenken. Bis das richtige Fahrverhalten “in Fleisch und Blut” übergeht, sind einige Erfahrungen und Übungen nötig. Hierzu bieten neben den Automobilclubs auch die Caravan- und Reisemobilhersteller regelmäßig Fahrsicherheitstrainings an. Aufs richtige Tempo achten Moderne Caravan-Kombinationen dürfen auf Autobahnen und Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen mit 100 km/h unterwegs sein. Für ältere Gespanne gilt in der Regel ein Tempolimit von 80 km/h. Um in den Tempo-100-Genuss zu kommen, sind auch alte Caravans der Baujahre vor 1990 entsprechend nachrüstbar. Mit amtlich anerkannter Bestätigung – beispielsweise von der GTÜ – gibt es dann von der Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung, die nur für den betreffenden Anhänger gilt und mit den Kfz-Papieren mitzuführen ist – ebenso wie eine Tempo-100-Plakette, die am Heck des Caravans angebracht werden muss. Reisemobile bis 3,5 t dürfen außerorts 100 km/h fahren, auf Autobahnen lautet die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Reisemobile über 3,5 t sind außerorts auf Tempo 80 und auf Autobahnen auf Tempo 100 beschränkt. Stuttgart, den 30. Juni 2014
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