Gruppenvergewaltigungen in Deutschland

Gruppenvergewaltigungen in Deutschland

Im Jahr 2020 registrierte das BKA 704 Gruppenvergewaltigungen.

Nach einer Massenvergewaltigung in einem Park in Hamburg, bei welcher eine 15jährige von insgesamt 11 Tatverdächtigen (Alter 17-21 Jahre) geschändet, und wo im Zuge der Ermittlungen der Tatverdacht durch DNA-Spuren bekräftigt wurde, teilt die zuständige Staatsanwaltschaft mit, dass geprüft werde, ob überhaupt Anklage erhoben werden kann.

Selbst bei jeglicher objektiven Betrachtungsweise kann die Aussage der Staatsanwaltschaft nicht nachvollzogen werden, dass eine Anklageerhebung überhaupt noch geprüft werden muss. Wenn DNA-Spuren den Tatverdacht erhärtet haben und angeblich sogar noch Videomaterial zur Verfügung stehen soll, welches die Täter bei der Tatausführung aufgenommen haben sollen und diese nun belastet, kann sowohl von einer Anklageerhebung, wie auch einer späteren Verurteilung gar nicht mehr die Rede sein.

Die Aussage “in dubio pro reo” (im Zweifel für den Angeklagten) ist ein Grundpfeiler unseres Rechtssystems und eine Vorverurteilung sollte tunlichst vermieden werden, denn die Schuld eines Beschuldigten stellt letztendlich das Gericht fest. Dennoch erwecken manche Behörden der Strafverfolgung den Eindruck, dass wenn es um Tatverdächtige mit Migrationshintergrund gehen würde, man vorsichtiger bei dem Umgang mit den Beschuldigten oder der Öffentlichkeit sein sollte. Ob dies einem gewissen politischen oder medialen Druck geschuldet sein mag, oder ob es der eigenen Behördenphilosophie entsprechen sollte, sei mal dahingestellt.

Besonders schlimm ist es in dem Fall in Hamburg, dass alle Tatverdächtigen, sollten sie verurteilt werden, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden würden. Wie ist ein Rechtsstaat und eine Demokratie zu bewerten, wo Jugendliche mit 16 wählen und Autofahren dürfen, wo “hüpfende” Heranwachsende ohne Realitätsbezug, mit einer dahinterstehenden Lobby Druck auf Politik und Gesellschaft ausüben können, aber Straftäter erst nach Vollendung des 21. Lebensjahres als Erwachsene und voll rechtsfähig gelten?

Anzahl der Straftaten und Tatverdächtigen

Wie Bild.de noch am 07.09.2021 für Nordrhein-Westfalen berichtete, wurden für das Jahr 2020, laut NRW-Innenministerium, 185 Gruppenvergewaltigungen registriert. Der Anteil der nicht deutschen Tatverdächtigen lag hiernach bei 46 Prozent. Für das erste Halbjahr 2021 wurden schon 90 Straftaten ermittelt, mit einem Anteil von 39 Prozent nicht deutscher Tatverdächtiger.

Das BKA hat im Rahmen der PKS 2020 (Polizeiliche Kriminalstatistik), welche nur eine eingeschränkte Aussage über begangenen Straftaten geben kann, da nur bedingt Rückschlüsse auf die Dunkelziffern gezogen werden können, bundesweit 704 Gruppenvergewaltigungen mit 905 Tatverdächtige registriert, mit einer Quote von 46 Prozent bei nicht deutschen Tatverdächtigen.

Anmerkung “nicht deutsche Straftäter”
Man möge in diesem Zusammenhang bitte berücksichtigen, dass es mittlerweile viele Personen in Deutschland gibt, welche über zwei Nationalitäten verfügen oder als “Deutsch” eingestuft werden, obwohl sie einen Migrationshintergrund aufweisen. Würde man die Statistik um diesen Gruppenanteil bereinigen, würde der prozentuale Anteil von Straftätern mit ausländischen Wurzeln deutlich höher ausfallen.

Das Leid der Opfer

Verurteilte Tätern erhalten in unserem System die volle Aufmerksamkeit, da sie ja resozialisiert werden sollen. Neben einer einer psychologischen Betreuung, Möglichkeiten einer Ausbildung innerhalb der JVA, besonderen Freizeitaktivitäten (bis hin zur Nutzung eines Schwimmbades – JVA Lingen), sowie einer vollumfänglichen medizinischen Versorgung, über welche sich Rentner oder Pflegebedürftige freuen würden, geraten die Opfer von Straftaten in Vergessenheit.

Das Leid der Opfer, gerade bei solchen abscheulichen Delikten, ist unaussprechlich.

Im Gegensatz zu denjenigen, welche unter dem Vortäuschen einer angeblichen Traumatisierung Zuflucht und Zuwendung erhalten und dann hier als Täter auftreten, erleiden die Opfer eine wirkliche Traumatisierung, welche sie ihr Leben lang begleiten wird.

Viele Opfer schaffen den Weg in den Alltag oder in den Beruf nicht mehr zurück.
Viele Opfer sind dauerhaft auf auf psychologische Unterstützung und Hilfe angewiesen.
Viele Opfer begehen auch noch nach vielen Jahren Suizid.

Schwerste psychische Erkrankungen sind die Folge:
Schizophrenie, Borderline-Syndrom, Dissoziative Identitätsstörung

Die Opfer, und auch deren Partner und Angehörige, welche stilleidend daneben stehen müssen und nichts tun können, müssen sich nicht nur überwinden in entsprechende TraumaTherapien zu gehen, sondern sie müssen teils für die Kosten dieser Therapien, welche durchaus um die 500 Euro im Monat liegen können, plus “Therapienebenkosten”, selber aufkommen.

Den Opfern müssen wir ein Gesicht und eine Lobby geben, nicht jedoch den widerlichen Tätern, welche ohne Skrupel und Empathie auch zukünftig anderen Menschen Leid zufügen werden. Wer eine solche Tat begeht, begeht einen “Mord auf Raten” und sollte auch so bestraft werden.

Update: 03.11.2021 – 13:15 Uhr (Hamburger Fall)
Die Anzahl der Tatverdächtigen hat sich auf 12 Personen erhöht.
Insgesamt konnten in neun Fällen DNA-Spuren Tatverdächtigen zugeordnet werden.

Update: 03.11.2021 – 15:45 Uhr (Hamburger Fall)
Laut Bild-Informationen gab es in einem Fall, bei einem tatverdächtigen Iraner, einen Haftbefehl. Diesen Haftbefehl hat die zuständige Haftrichterin beim Haftprüfungstermin aufgehoben und eine Haftverschonung angeordnet.

 


Redaktion:      Sicherheitslage Deutschland
Datenquelle1: Bild.de/Sogar alle zwei Tage eine Gruppenvergewaltigung!
Datenquelle2: Bild.de/Alle Beschuldigten auf freiem Fuß
Datenquelle3: Gruppenvergewaltigungen: Jeder zweite Tatverdächtige nicht deutsch
Datenquelle4: focus.de/Polizei ermittelt gegen 12 Jugendliche
Bildnachweis: Pixabay.com/kahlhh

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