Am 15.12.2013 bearbeitet die KfW den letzten Antrag des mit 90% bezuschussten Gründercoaching Deutschland.
Gründerinnen und Gründer die sich mit Hilfe des Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht haben, konnten bis dato das mit 90% bezuschusste Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit (GCD_AL) beantragen.
Wer das Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit bewilligt bekommen hat, konnte sich für 40 Stunden einen erfahrenden Gründercoach und Berater an die Seite holen um gemeinsam mit ihm das Unternehmenskonzept zu schärfen, notwendige Finanzierungen vorzubereiten, ggf. das Marketing nachträglich zu justieren oder das Unternehmensmodell zu optimieren oder auf Wachstum vorzubereiten. Der Eigenanteil für das Coaching beträgt bundesweit einheitlich 400 EURO.
Noch im September veröffentlichte die KfW in ihrem Economic Research Nr. 28 unter dem Titel “Guter Rat hilft und muss nicht teuer sein” eindrucksvolle Zahlen die belegen, dass Gründerinnen und Gründer, die das Gründercoaching Deutschland in Anspruch genommen haben, erfolgreicher ihr Geschäft entwickeln als diejenigen die sich keiner fachlichen Beratung bedient haben. Die KfW fasst das wie folgt zusammen: “Die Bestandsfestigkeit von Gründungsprojekten ist statistisch höher, wenn Gründer ein Qualifizierungsangebot nutzten.” 41% der Gründer nutzen u.a. Beratung als Qualifizierungsangebot; die Beratungsthemen waren zum Beispiel Kundengewinnung, Werbung, Personal, bürokratische Hürden und Finanzierungs- und Fördermittelberatung.
Die bisherige CDU/CSU/FDP Bundesregierung bzw. die zuständige Arbeitsministerin von der Leyen hat entschieden, dass dieses sehr sinnvolle Instrument – das mit 90 Prozent bezuschusste Gründercoaching Deutschland aus der Arbeitslosigkeit – nicht mehr angeboten wird, obwohl die dafür notwendigen Haushaltsmittel zu einem großen Teil von der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Sozialsfonds (ESF) kofinanziert werden. Ab dem nächsten Jahr soll dann nur noch das bisher mit 50% bezuschusste Gründercoaching Deutschland angeboten werden; auch hier ist noch unklar ob und in welchem Umfang ab dem 1.1.2014 die Förderung angeboten wird.
Die dykiert beratung empfiehlt deshalb allen Gründerinnen und Gründern, die sich mit Hilfe des Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig gemacht haben, den entsprechenden Antrag möglichst umgehend bei dem zuständigen Regionalpartner (in der Regel die zuständige IHK, HWK oder das Institut für freie Berufe) einzureichen.
Die dykiert beratung ist eine zertifizierte Unternehmensberatung und hat sich auf die Beratung von Existenzgründungen und mittelständische Unternehmen spezialisiert. Im Rahmen des Gründercoaching Deutschland begleitet die dykiert beratung Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbständigkeit. CSR, Social Entrepreneurship und ISO 26000 sind im Bereich KMU weitere zentrale Beratungsgebiete der dykiert beratung. Seit Oktober 2012 besitzt die dykiert beratung bzw. Wolfgang Dykiert gemeinsam mit Gabriele Taphorn ein eigenes Mikrofinanzinstitut (SoFiM GbR – Soziale Finanzierungen durch Mikrokredite).
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