Die neue Regierungskoalition hat sich darauf verständigt, die Regelungen zur Selbstanzeige weiterzuentwickeln. Gemeint damit ist insbesondere eine Verlängerung der Verjährungsfrist. Das hat für Steuer
Im Vorbild der Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD in Berlin war über das Schicksal der Selbstanzeige spekuliert worden. Das ursprüngliche Ansinnen der SPD war, die strafbefreiende Selbstanzeige ganz abzuschaffen. Die meisten Fachleute waren sich aber vorher schon einig, dass dies nicht passieren wird. Rechtsanwalt Jörg Meyer, der bei der Wirtschaftskanzlei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte mehrere hundert Selbstanzeigen für Mandanten betreut, erläutert: “Aus Sicht der Finanzminister ist die Selbstanzeige ein sehr hilfreiches Mittel, um zu Steuermehreinnahmen zu gelangen. Der Deal ist, dass reumütige Steuersünder ihre Strafe erlassen erhalten, im Gegenzug aber alle bislang verschwiegenen steuerpflichtigen Einnahmen offenlegen müssen. Das betrifft auch die Einnahmen, deren Ermittlung für die Staatsanwaltschaft sonst aufwendig gewesen wäre. Es war klar, dass sich auch die SPD-Finanzminister diese leichte Beute nicht entgehen lassen werden.”
Steuerstrafrecht wird erheblich verschärft
Allerdings ist auch abzusehen, dass es zukünftig erhebliche Verschärfungen im Steuerstrafrecht geben wird. Insbesondere ist angedacht, die Verjährungsfrist für die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung von derzeit 5 Jahren auf 10 Jahre zu verdoppeln. Das hat ganz erhebliche Konsequenzen. Fachanwalt Meyer: “Durch den verlängerten Verjährungszeitraum wird sich auch der strafrechtlich relevante Betrag der hinterzogenen Steuern erhöhen. Damit ist die Gefahr sehr groß, dass der Steuerpflichtige in einen Bereich gelangt, in dem er mit einer Gefängnisstrafe rechnen muss. Selbst die Aussetzung der Bewährung wird dann zunehmend schwieriger.” Die Verjährung für die nachzuzahlenden Steuern betrug bei Steuerhinterziehung schon immer 10 Jahre, die Steuer muss also in jedem Fall auch für Zeiträume nachbezahlt werden, in denen die Straftaten selbst bereits verjährt waren. Diese Fristen würden nun einander angeglichen werden.
Anforderungen an die steuerliche Selbstanzeige werden steigen
Für BLTS-Anwalt Meyer sind die Konsequenzen aus dieser Entwicklung sehr klar. “Steuersünder müssen sich von dem Gedanken lösen, mit einer auf die letzten fünf Jahre beschränkten Selbstanzeige der Nachzahlung weiterer Steuern entkommen zu können. Die Finanzämter haben schon bisher alle Möglichkeiten genutzt, auch die davor liegenden Jahre aufzuklären. Diese Möglichkeiten werden durch internationale Steuerabkommen immer mehr erweitert – auch ohne Steuersünder-CD.” Ratsam ist es, schon in der Selbstanzeige auch für die strafrechtlich bereits verjährten Zeiträume hinterzogene Steuern offen zu legen. Dies erspart auf jeden Fall die Belastung durch weitere Ermittlungen des Finanzamtes. Wenn die Reform des Steuerstrafrechts tatsächlich so kommt, wovon auszugehen ist, ist diese Vorgehensweise ohnehin zwingend.
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Rechtsanwalt Jörg Meyer ist Strafverteidiger und leitet die Abteilung Steuerstrafrecht bei BLTS Rechtsanwälte Fachanwälte. BLTS ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Hauptsitz in Regensburg. Die Kanzlei bearbeitet mit derzeit zwölf Rechtsanwälten Mandate in allen Bereichen des Unternehmensrechts. Durch die rechtsgebietsübergreifende Zusammenarbeit werden optimale Branchenlösungen erarbeitet. Der zunehmenden Belastung des Mittelstandes durch Regelungswut wirkt die Kanzlei durch präventive Maßnahmen und Compliance-Management entgegen. Speziell im Steuerstrafrecht bearbeitet die Kanzlei derzeit mehrere Hundert Selbstanzeigen von Kunden österreichischer, schweizer und luxemburger Banken.
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