Brüsseler Vorstoß für Verbot von Einkaufsgemeinschaften
(Mynewsdesk) München, 11. Oktober 2018 – Um den Missbrauch von Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel zu verhindern, arbeitet die EU-Kommission an einer entsprechenden Richtlinie. Was in der ursprünglichen Konzeption zur Begrenzung der Marktmacht einzelner Handelsketten gedacht war, läuft nun Gefahr, zum Flurschaden für Genossenschaften zu werden. Denn durch einen Änderungsantrag des EVP-Europa-Abgeordneten Albert Deß wurde ein Verbot von Einkaufsgemeinschaften in den Richtlinienvorschlag des EU-Parlaments eingebracht. Das wäre das Aus von mehr als 200 Einkaufsgenossenschaften in Bayern, die im Bereich von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind. „Damit würde aus einer grundsätzlich berechtigten Initiative der EU-Kommission ein Todesstoß für Einkaufsgenossenschaften“, sagt Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB).
Einkaufsgenossenschaften haben eine lange Tradition und entsprechen dem genossenschaftlichen Gedanken der Selbsthilfe. Die Unternehmen koordinieren den gemeinsamen Einkauf von Rohstoffen, Waren oder Anlagen ihrer Mitglieder. Der GVB-Präsident setzt sich dafür ein, dass in die anstehenden Trilog-Verhandlungen zur Finalisierung der Richtlinie politische Vernunft einzieht: „Das eingebrachte Verbot von Einkaufsgenossenschaften im Bereich von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen muss kassiert werden“, fordert Gros.
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Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt die Interessen von 1.260 genossenschaftlichen Unternehmen. Dazu zählen 244 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie mehr als 1.000 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt rund 50.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2017)
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