Große Haie – kleine Fische

Große Haie - kleine Fische Die Tricks der Immobilienhaie
Interessenten, die auf der Suche nach einem Eigenheim sind, tappen immer öfter in die Falle von Maklerbetrügern. Diese bieten Exposés und Führungen durch Immobilien an, für die sie eigentlich gar nicht zuständig sind und die oftmals als provisionsfrei ausgeschrieben sind. Der Kaufinteressent muss trotz des Betruges eine oftmals sehr hohe Summe zahlen, da ein Maklervertrag gilt, sobald ein Exposé verschickt und ein Besichtigungstermin vereinbart wurde – ganz ohne schriftliche Vereinbarung. Dies nutzen die so genannten Immobilienhaie zu ihrem Vorteil. Ein weiteres Vorgehen der Betrüger ist es, Immobilienbeschreibungen zu fälschen. Schrottreife Häuser und Wohnungen werden als “neu renoviert”, “mängelfrei” und “optimal gelegen” angepriesen. Zu Besichtigungsterminen werden vollkommen andere Immobilien gezeigt, diese natürlich in einwandfreiem Zustand. “Diese Immobilie ist baugleich mit Ihrer, doch da sind momentan die Handwerker am Werk”, entschuldigen sich die Makler. Kommt es zum Kauf- bzw. Mietvertrag wird eine verwahrloste Schrottimmobilie übergeben, mit Schimmel an den Wänden, kaputten Fenstern und die Immobilienhaie sind mit der Provision über alle Berge. Zwar gilt eine Zweiwochenfrist zwischen Übergabe des Kaufvertrags und Notartermin, der den Kauf bestätigen soll. Bisher durften aber auch Makler dem Kunden den Vertrag übergeben. Notare konnten somit nicht überprüfen, ob die Frist tatsächlich eingehalten wurde.

So können Sie sich schützen
Obwohl eine Wohnung nicht den Vorstellungen entspricht und somit nicht gekauft wird, sollen die potentiellen Käufer eine Aufwandsgebühr zahlen, die die Erstellung des Exposés und den Zeitaufwand der Besichtigung entschädigen soll. Auch zu hoch geforderte Provisionen sind keine Seltenheit mehr. Diese variiert je nach Bundesland zwischen 3,57 bis 7,14 Prozent des Kauf¬preises. Handelt es sich um einen Mietvertrag, darf die Provision nicht mehr als zwei Monatskaltmieten betragen. Künftige Bewohner sollten die Angebote gründlich prüfen und sich im Zweifelsfall an den Verkäufer oder Vermieter selbst wenden. Auch wenn der Vertrag schon mit Aushändigung eines Exposés beginnt dürfen Makler erst Provision verlangen, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt. Sollten dennoch Zahlungen verlangt werden, sollten diese dringend verweigert werden. Ein erster Hinweis sind unrealistisch niedrige Preise. Ein freistehendes Einfamilienhaus mit 235 m² Wohnfläche in optimaler Lage wird nicht nur 65.000,00 EUR kosten. Ist der Wohneigentümer bzw. der Makler nur über das Telefon oder per E-Mail erreichbar und macht nicht zu einer Besichtigung vorstellig haben Sie gutes Recht misstrauisch zu werden. Sollte der Makler Sie auffordern Vorkasse zu leisten, um Ihnen den Schlüssel zukommen zu lassen, damit Sie auf eigene Faust die Immobilie besichtigen können lehnen Sie ab. In diesem Fall ist es sehr gut möglich, dass Sie zahlen, der Schlüssel jedoch niemals bei Ihnen ankommt.

Die Lohmann Immobilien Bau- und Verwaltungs GmbH
Die Firma Lohmann Immobilien gibt es seit über 40 Jahren und ist ein Familienunternehmen mit kompetenten Mitarbeitern. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Beratung, Verkauf, Vermietung, Vermittlung sowie die Verwaltung von Immobilien. Aufgrund des langjährigen Bestehens des Unternehmens zählen heute zahlreiche Privat- sowie Geschäftskunden zu dem Kundenstamm, die das reelle und aufrechte Arbeiten im Trauhandgeschäft bestätigen. Interessenten wird ein komplettes Serviceangebot offeriert, das nicht bloß ein Erstgespräch enthält. Der Kunde wird über den gesamten Kauf- und Mietprozess begleitet, auf Wunsch einem Finanzierungspartner vermittelt und in Sachen notweniger Versicherungen beraten.

Interview mit Herrn Depken

WUP: Wie sind Sie darauf gekommen Makler zu werden?

Herr Depken: Bei mir ist es ein etwas anderer Werdegang. Ursprünglich komme ich aus der Landwirtschaft, aber im Jahr 2002 habe ich bei Lohmann Immobilien, die ich schon in der dritten Generation kenne, angefragt, ob sie noch Kapazitäten braucht und mir die Arbeit ein halbes Jahr lang angeschaut. Daraufhin habe ich dann meine Ausbildung zum Kaufmann für Grundstücks- und Wohnungswirtschaft gemacht, da lief die Makelei eher nebenbei. Nach einer kleinen Auszeit im Jahre 2008 habe ich meinen Schwerpunkt doch auf das Maklergeschäft gelegt.

WUP: Woran erkenne ich einen guten Immobilienmakler?

Herr Depken: Sicherlich am Alter des Unternehmens. Wenn ein unternehmen 30, 40, 100 Jahre am Markt ist, spricht das für sich. Anfänger haben es schwierig, sie müssen sich neu etwas aufbauen, aber auch sie sollten eine Chance kriegen. Natürlich gibt es auch Unternehmen, an denen wir nicht vorbei kommen. Wir sind meistens zuständig für mittelständige Unternehmen und haben damit bisher gute Erfahrungen gemacht.

WUP: Stimmt es, dass ein Maklervertrag auch ohne schriftliche Vereinbarung zustande kommt?

Herr Depken: Wenn Sie so wollen ja. Es gibt verschiedene Arten von Maklertätigkeit, Sie sprechen da den Nachweismakler an. Wenn der Makler über die Informationen über das Objekt des Eigentümers verfügt und es dem Kunden anbietet, wird die Provision fällig sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Möchte ich als Eigentümer ein Objekt privat verkaufen, bekomme ich 50 Anrufe und davon sind 48 Makler, die die Immobilie vermarkten möchten.

WUP: Wie stehen Sie dazu, wenn Sie hören, dass sich einige Betrüger unter den Maklern befinden, die Provision verlangen, obwohl sie gar nicht fällig ist?

Herr Depken: Wenn Kollegen das machen haben sie ein Problem. Ich muss es ersichtlich machen, dass es Provision gibt. Es muss offensichtlich sein, dass eine Provision fällig wird. Man kann da nicht von Versehen sprechen. Makler kennen ihre Pflichten und müssen dem Kunden deutlich machen, dass Provision fällig ist. Ein Problem beim Maklergeschäft ist auch, dass es keine Pflicht ist eine Ausbildung zu haben. Man geht mit 1000 Euro zum Stadtamt, besorgt sich ein polizeiliches Führungszeugnis und kann sagen ich bin Makler. Daher ist das Ansehen ist je nach Land absolut verschieden. In Amerika beispielsweise hat der Beruf des Maklers einen hohen Stellenwert, in Deutschland kommt er gerade mal nach dem Eierverkäufer.

WUP: Haben Sie Erfahrungen mit misstrauischen Kunden?

Herr Depken: Das ist leider des Öfteren der Fall, denn keiner bezahlt gerne einen Makler. Für den Kunden ist nur einsehbar, dass der Makler die Tür aufschließt, die Wohnung zeigt und den Vertrag aushändigt. Von der ganzen Hintergrundarbeit kriegen die Kunden gar nichts mit.

WUP: Haben Sie einem Kunden schon einmal vom Kauf einer Immobilie abgeraten?

Herr Depken: Dann müsste ich das Objekt nicht vermakeln. Es kann vorkommen, dass die Immobilie nicht zu einem Kunden passt, dann vielleicht. Wenn beispielsweise die Gegend oder die Nachbarschaft nicht dem Wunsch des Kunden entspricht. Aber so an sich abgeraten, dass das Objekt schlecht ist, nein, das habe ich nicht.

WUP: Vielen Dank!

Kontakt

Lohmann Immobilien Bau- und Verwaltungs GmbH
Herr Depken
Lilienthaler Heerstr. 10
28359 Bremen

Tel: 0421 23 95 65
Fax: 0421 23 50 29
Mail: info@immobilienmaklerbremen.com
Web: www.immobilienmaklerbremen.com

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Hermann Lohmann
Lilienthaler Heerstraße 10

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Telefon: 0421 239565

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