Notarin Bettina Selzer zur GmbH-Gründung beim Notar und warum das Hinzuziehen eines externen Gründungsunternehmens nicht immer sinnvoll ist und sogar doppelt bezahlte Leistungen bedeuten kann.
Frankfurt, 23. Februar 2017 – Für die Gründung einer GmbH benötigt man in Deutschland die Mithilfe eines Notars. Die anfallenden Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und umfassen im Wesentlichen bereits alle wichtigen Punkte, die bei der GmbH-Gründung formal zu beachten sind.
Auf Basis der gültigen Rechtslagen biete der Notar damit die Gründung einer GmbH schnell, kompetent und quasi zum gesetzlich geregelten festen Preis an, betont Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer aus Frankfurt, die mit ihrer Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notar zahlreiche GmbH-Gründungen begleitet hat und Unternehmen auch im weiteren Geschäftsverlauf juristisch betreut.
In den Gründungskosten, die der Notar nach dem Notarkostengesetz abrechnet, sind beispielsweise schon enthalten: eine individuelle Beratung zur Gründung und Satzungsgestaltung, die IHK-Anfrage zur Namensprüfung, der Entwurf einer individuellen, auf den Unternehmenszweck zugeschnittenen Satzung sowie die Aufklärung über den Ablauf der Gründung und welche Schritte wann zu gehen sind.
Kritisch sieht Notarin Bettina Selzer die seit einiger Zeit verstärkt angebotenen Dienstleistungsangebote externer Beratungsfirmen, die Gründern anbieten, für sie die Gründung einer GmbH zum Festpreis zu übernehmen.
“Hier sollten Gründer hinterfragen, ob sie vom Angebot der Gründungsunternehmen tatsächlich in Form von Zeit- und Kostenersparnis profitieren oder lediglich doppelt bezahlen”, so Bettina Selzer. “Denn zahlreiche Leistungen, die im Rahmen der Gründungspauschalen kostenpflichtig angeboten werden, sind bereits in den gesetzlich vorgeschriebenen Notarleistungen enthalten.”
Den gesamten Fachbeitrag zur GmbH-Gründung beim Notar können Sie hier einsehen:
Weitere Informationen zu Notarin Bettina Selzer finden Sie auch auf ihrem Blog unter:
www.notar-frankfurt-am-main.de
Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar, Frankfurt am Main
Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei SELZER REIFF Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.
Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer, geb. Schmidt, berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.
Weitere Informationen: http://www.selzer-reiff.de
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