Ghostwriting und Datenschutz

Die vom Deutschen Hochschulverband angestoßene Diskussion über die Einführung eines Straftatbestands “Ghostwriting” scheint weitgehend folgenlos zu bleiben. Zumindest in dem Sinne, dass eine direkte Umsetzung des Vorschlags, einen entsprechenden Paragraphen ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, nicht unmittelbar bevorsteht. Wenngleich also eine gravierende Änderung der Rechtslage nicht bevorzustehen scheint, deutet der Vorschlag doch auf einen Strategiewechsel der Hochschulen hin. Offenbar soll die Lösung des Problems an die Staatsanwaltschaften delegiert werden.

Eigene Lösungen der Hochschulen wären möglich

Hochschulen könnten das Problem des Ghostwritings bei Doktorarbeiten und anderen Prüfungsarbeiten relativ leicht selbst lösen, wenn sie es denn nur wollten. Zahlreiche Fachbereiche – beispielsweise die Mathematik sowie die Natur- und Ingenieurwissenschaften – haben das Problem auch ohne Hilfe der Justiz bestens im Griff. Ghostwriting ist in diesen Fächern nahezu unbekannt. Die Themen einer Doktorarbeit sind schlicht zu speziell und zu anspruchsvoll, um die Bearbeitung an Ghostwriter auslagern zu können. Nähmen sich andere Fakultäten daran ein Beispiel, bräuchte niemand über verschärfte Gesetze zu diskutieren. Das allerdings setzt zwingend voraus, Doktortitel nur noch für echte Forschungsleistungen zu vergeben, die nur im Rahmen einer mehrjährigen Vollzeittätigkeit zu erbringen sind. Daran sind die Hochschulen offenbar nicht interessiert. Stattdessen wird verschärft auf Abschreckung gesetzt, indem von Doktoranden beispielsweise immer häufiger Eidesstattliche Versicherungen über die eigene Urheberschaft an der Arbeit verlangt werden.

Ermittlungsverfahren drohen

Damit wird die Tür für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren geöffnet. Falls die Praxis der Hochschulen von demselben dilettantischen Übereifer geprägt sein sollte wie der Vorschlag zur Ergänzung des Strafgesetzbuchs, werden sicherlich Verdachtsfälle bei der Staatsanwaltschaft landen. Die meisten werden mangels irgendwelcher Beweise im Sande verlaufen, aber die Kundendaten der Ghostwriter geraten so in den Zugriff der Justiz. Bei Acad Write fühlen wir uns dadurch in unserer bereits vor Jahren getroffenen Entscheidung bestätigt, unseren Firmensitz aus Gründen des Datenschutzes in die Schweiz zu verlegen.

Acad Write International AG
Thomas Nemet
Dorftrasse 11

8302 Kloten
Schweiz

E-Mail: info@acad-write.com
Homepage: http://www.acad-write.com
Telefon: +41 44 500 3184

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