Tatort in Wittnau im Breisgau am 18. Dezember 2019: Ein Landwirt wird per Polizeigewalt gezwungen, seine gesunden Schafe und Kühe gegen einen behaupteten Virus impfen zu lassen. Es gibt keinen Impfzwang, nur eine Impfempfehlung! Sein Flehen, die behördliche Zwangsimpfung wenigstens zu verschieben, verhallte in den langen Fluren des Veterinäramtes ungehört! Zusätzliche Fotos auf www.DZ-G.ru/Gesundes-Schaf_gestern-geimpft_heute-tot_Warum zeigen gesunde und wohlaussehend Kühe.
Drei Wochen zuvor waren alle Tiere entwurmt worden. Bekannterweise sterben mehr Tiere durch Impfschäden, wenn die Gifte beider Maßnahmen zusammenkommen und in unwägbare Wechselwirkung geraten. Die Gefahr wurde seitens des Veterinäramtes heruntergespielt und mutwillig ignoriert. Die Körpergröße bleibt unberücksichtigt: Lämmer und ausgewachsene Schafe erhalten die gleiche Menge Impfstoff.
Einen Tag später liegt das erste Schaf tot auf der Weide. Blut strömte aus Augen und After, bis es verschied! Andere torkelten in den Stall, vier Schafe taumelten ziellos herum. Geimpfte Tiere werden durch Sprühen einer violetten Farbe gekennzeichnet. Zwei Mitarbeiter des Veterinäramtes holten am Abend des 19. Dezember unter Beisein zweier Polizisten das tote Schaf ab, um es pathologisch untersuchen zu lassen. Zwei Kühe im Stall wimmerten jämmerlich in Todesangst, als die Männer da waren und die beiden Polizisten bezeugen können.
Drei Wochen später soll die zweite Impfung durchgeführt werden. Der Bauer fürchtet, dass dann die Tiere noch mehr geschädigt werden, falls sie die ersten Wochen überleben. Am Freitag, dem 20. Dezember, lagen fünf Schafe auf dem Rücken, was gefährlich ist, weil sie nicht mehr allein aufstehen können. Die Impfseren enthalten Thiomersal und Aluminium.
“Thiomersal ist das Natriumsalz einer organischen Quecksilberverbindung und wird als Konservierungsstoff in kosmetischen und pharmazeutischen Produkten verwendet, um diese vor mikrobiellem Verderb zu schützen.” [2] “Aluminium gehört zu den nicht essentiellen Spurenelementen, bei der Toxizität kommt es im Wesentlichen auf die Menge an: 0,01 mg/l Aluminium im Blut gilt als Normalwert, Werte über 0,06 mg/l sprechen für übermäßige Belastung und Werte über 0,2 mg/l im Blut gelten als toxisch.” [3]
Die willkürlich angedrohten Kosten der durchgeführten Zwangsmaßnahme sind immens hoch: etwa 15.000 Euro für den Polizeieinsatz und die Impfung und circa 5.000 Euro für den Verwaltungsakt samt dessen Anfechtung plus eventuelle Rechtsanwaltskosten. Für diese Fantasiezahlen besteht jedoch keinerlei Rechtsgrundlage! Es gibt keinen Impfzwang, nur eine Impfempfehlung:
Empfehlung zur BTV-Impfung | StIKo Vet am FLI | Stand 02.02.2016 [4]
Badische Bauern-Zeitung vom 21. Dezember 2019 | Auch 2020 impfen [5]
Rinder, Schafe und Ziegen sollten auch 2020 gegen den Serotyp 4 (BTV 4) und den Serotyp 8 (BTV 8) geimpft werden, so die Empfehlung des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums. Das Land und die Tierseuchenkasse unterstützen 2020 erneut die Impfung.
Nach aktueller Rechtslage war der Polizeieinsatz eine arglistige Täuschung! Eine homöopathische Ärztin versucht, mit homöopathischen Medikamenten und homöopathisiertem Impfmaterial die Ausleitung der Gifte zu bewirken, wie es auch beim Behandeln geimpfter Menschen praktiziert wird.
Wie steht es eigentlich um die Erwartungen an die Qualität von Milchprodukten aus dem Hause Demeter, wenn Untersuchungen nach Aluminium und Quecksilber in den Molkereien ausbleiben? “Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß!”, weiß der Volksmund.
Das Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000 [6] gibt weder im § 1 (2) noch im §2 2. etwas her, was eine drastische Zwangsmaßnahme rechtfertigen könnte:
§ 1
(2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.
§ 2
2. Infektion
die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,
Der Wissenschaftsverlag ELSEVIER hat eine Arbeit zur vermeintlichen Blauzungenkrankheit veröffentlicht: “Sequence analysis of bluetongue virus serotype 8 from the Netherlands 2006 and comparison to other European strains.” [7]
Der Virologe Dr. Stefan Lanka versicherte am 13. März 2009 an Eides statt, dass es sich bei dieser Publikation um einen Wissenschaftsbetrug handelt: “In der Publikation wird keine Isolierung eines Virus beschrieben, behauptet oder durch Quellenangabe belegt, sondern der Nachweis eines Virus wird mittels Nachweis von endogenen Sequenzen, d. h. Sequenzen, die aus den hierzu verwendeten Zellen selbst stammen, als nachgewiesen behauptet.”
Behördlich erzeugter und mit Polizeigewalt durchgesetzter Impfzwang ohne eine Rechtsgrundlage zieht für Tierhalter gesunder Tiere massive wirtschaftliche Schäden nach sich. Alle Beteiligten handeln im guten Glauben, das Wohl der Tiere und der Tierhalter zu schützen. Glauben und Wissen sind zweierlei! Die finanziell verantwortlichen Tierhalter sind entmündigt wie geschäftsunfähige Mündel, müssen aber wirtschaftliche Verluste hinnehmen, wenn Tiere vergiftet wurden und demzufolge erkranken oder sterben.
Die jahrzehntelangen Behauptungen vom Nutzen der Impfungen wurde von den meisten Menschen seit Kindesbeinen verinnerlicht und niemals hinterfragt. Demzufolge sind Nachweise für behauptete Krankheiten und Wirksamkeiten von Impfstoffen entbehrlich. Ein nur erdachtes Virus kommt gut und gerne ohne einen Impfstoff aus. Beides sind Phantome! Hunderttausende von Eltern, Kinder und Tierhalter sind jedoch durch Impfschäden brutal in eine kranke Wirklichkeit katapultiert worden. Sie wenden sich mit aller Energie gegen ein Trauerspiel, das auf Fantasien beruht. Es ist ein reines Geschäftsmodell!
Da nach Überzeugung der meisten Menschen alles offenkundig ist, bedarf es weder auf medizinischer Ebene und auf juristischer Ebene noch innerhalb der Gesundheitsbehörden eines Nachweises. Eine Beweisaufnahme vor Gericht bleibt aus, Strafanträge werden abgewiesen. Staatsanwaltschaften verlassen sich auf leere Behauptungen von medizinischen Gutachtern, die ihrerseits ungeprüften Aussagen von Herstellern vertrauen.
Das Gesetz zur Neuordnung seuchenrechtlicher Vorschriften (Seuchenrechtsneuordnungsgesetz – SeuchRNeuG) vom 20. Juli 2000 [6] setzt einen rechtlichen Rahmen für alle Beteiligten. Beispielsweise ist ein totes Tier laut § 6 3. Satz unbedingt meldepflichtig:
§6
3. der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung”.
Doch wem hilft dieses Gesetz, wenn Impfschäden mit Todesfolge geleugnet werden? Das Leugnen von Impfschäden ist straffrei, sollte aber strafbewehrt sein! Impfschädenleugner bleiben straffrei! Dem Tierhalter wird sogar die Beweislast aufgebürdet. Die Ursache für das zahllose Massensterben wird auf vermeintlich schlechte Tierhaltung geschoben, anstatt verantwortungsvoll die verabreichten Gifte in den Tieren und den Impfflüssigkeiten zu messen. Tatsächlich liegt die Beweislast beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, wie es das Seuchenrechtsneuordnungsgesetz [5] vorgibt. Es existiert kein Erregernachweis!
Im Sinne des Gesetzes sind Seuchenerreger nachzuweisen. Es wird lediglich behauptet, Viren mit einem PCR-Test nachgewiesen zu haben. Dieser Test ist aber erst zulässig, wenn ein isoliertes Virus nach Goldstandard GEEICHT worden ist. Dies ist nie geschehen, weil niemand das behauptete Virus nachgewiesen hat.
Seit mehr als 200 Jahren ist das Impfen von Tieren und Menschen genauso umstritten wie geschäftsträchtig. Nur wer sich informiert, kann Wissen auf sich wirken lassen, das aus gutem Grunde gerne verschwiegen wird: www.DZiG.de/Daniel-Trappitsch_Sind-Impfungen-harmlos_nuetzlich-und-notwendig_Der-eigene-Impfentscheid .
[1] Bildquelle: 20191219_160023
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Thiomersal
[3] H. Lüllmann, K. Mohr, M. Wehling, L. Hein: Pharmakologie und Toxikologie, Thieme Verlag, 2016, ISBN 978-3-13-368518-4, S. 622-623
[4] www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/Document_derivate_00014011/Impfempfehlung_BTV_2016-02-02.pdf
[5] www.badische-bauern-zeitung.de/auch-2020-impfen
[6] www.dejure.org/BGBl/2000/BGBl._I_S._1045
[7] www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0042682208002389
www.badische-zeitung.de/schaf-stirbt-nach-impfung-gegen-die-blauzungenkrankheit
www.badische-zeitung.de/veterinaeramt-impft-250-tiere-von-wittnauer-hof-gegen-den-willen-des-besitzers
www.badische-zeitung.de/suedwest-1/kuehe-und-schafe-werden-zwangsgeimpft–180678482.html
Erfahrungsbericht bei Verweigerung einer Impfpflicht
www.youtube.com/watch?v=RjESXZIBmqM
21. Dezember 2019 | KlagemauerTV
In Deutschland tritt ab 2020 die Masernimpfpflicht in Kraft. Judith ermutigt betroffene Eltern, sich zu vernetzen. Auch gibt sie praktische Tipps aus ihren Erfahrungen auf dem Bauernhof.
www.kla.tv/15412
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