Gesetzliche Krankenkassen gefährden Patientensicherheit

Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten immer mehr Gesetzliche Krankenkassen teilweise die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Derzeit sind es bereits mehr als 40 Kassen. Dabei haben die Wirtschaftsunternehmen jedoch nicht ausreichend die Sicherheit der Patienten im Blick und verführen sowohl Therapeuten als auch Patienten zum Rechtsbruch.

Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf laut Heilpraktikergesetz nur von