(NL/9931889555) Weihnachtszeit – Geschenkezeit. Dies gilt auch für Unternehmen. Guten Geschäftspartner ein Geschenk zur Weihnachtszeit zu machen, gehört zum guten Ton. Den angenehmen Nebeneffekt, am Ende des Jahres noch den Unternehmensgewinn zu reduzieren, nimmt man dabei dankend mit. Aber es gibt einiges aus steuerlichen Gründen zu berücksichtigen.
Es ist üblich, sich zum Jahresende bei Geschäftspartnern mit einem Geschenk für die erfolgreiche Zusammenarbeit zu bedanken, um die positive Geschäftsbeziehung zu untermauern und in guter Erinnerung zu bleiben. Damit solche Geschenke steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden, gilt es jedoch, die folgenden Punkte zu beachten.
Der Wert eines Geschenks an einen Geschäftsfreund darf nicht über 35,- netto ohne Umsatzsteuer liegen. Pro Jahr und pro Empfänger ist nur ein Geschenk abzugsfähig. Bei manchen Berufsgruppen, wie etwa bei