Geplantes Krebsregister gefährdet die Patientensicherheit!

(ddp direct) Der von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vorgelegte Gesetzesentwurf zur Etablierung eines Krebsregisters soll die Qualität der Krebsbehandlungen in Deutschland durch statistische Auswertung von Erfolg und Misserfolg bei Krebsvorsorge und Krebsbehandlung steigern. Soweit, so gut. Dieser Ansatz greift jedoch nicht weit genug, denn die Problematik der erheblichen Verletzungen von Patienten durch unnötige Übertherapie findet darin keinen Eingang. Der Sinn von Krebsvorsorgeuntersuchungen zur Lebensverlängerung bzw. Lebensqualitätsverbesserung wird bereits jetzt einige Krebsarten betreffend stark angezweifelt. Nun soll ein Krebsregister entstehen, das die Kliniken und Ärzte führen sollen, die gerade an der Behandlung von Patienten verdienen und Forschungsgelder einnehmen wollen. Sie haben also großes Interesse nachzuweisen, dass gerade die von ihnen bevorzugte und angebotene Behandlung besonders wirksam ist. Hier entsteht ein klarer Interessenkonflikt, der auch unbewusst zwangsläufig Eingang in die Daten des Registers finden wird! Patienten, die ihr Leben lang keinerlei Beschwerden haben, nicht zum Arzt zur Vorsorge gehen, dennoch Krebs haben und alt werden, bleiben in der geplanten Statistik unverständlicher Weise außen vor.
Eine objektive Beurteilung der Todesursachen der Patienten sollte eine Mindestanforderung an die Datensammlung sein. Diese ist jedoch ausschließlich durch eine Obduktion möglich. In Deutschland werden nur ca. 5% aller Verstorbenen obduziert, sodass keinerlei verlässlichen Zahlen darüber vorliegen, wie viele Menschen tatsächlich an Krebs versterben.
Würden nach einer Obduktion deren Ergebnisse mit den Daten der Krankenversicherer über erfolgte Behandlungen und Diagnosen abgeglichen, könnten zuverlässige Aussagen darüber getroffen werden, ob die Krebsvorsorge überhaupt sinnvoll ist oder eventuell sogar mehr Schaden anrichtet. Auch andere Krankheiten könnten so in der Prioritätenliste der Forschungsinstitute an die Stelle gesetzt werden, die ihnen tatsächlich zukommt.
Die Kosten für ein solches Projekt würden sich im Rahmen halten. Wenn nur 75% aller Verstorbenen obduziert und die Ergebnisse in einer Datenbank aufgenommen würden, entstünden voraussichtlich jährliche Kosten in Höhe von 500.000.000 . Diese Summe entspricht 0,18 % des gesamten Etats für Gesundheitsausgaben im Jahr. Das kann in Anbetracht der Wichtigkeit des Ergebnisses einer solchen Datenerhebung für die Patientensicherheit nicht zu viel sein.
Auch die Bundesärztekammer fordert seit Jahren die Ausweitung der Anzahl der Obduktionen, um bessere Aussagen über die Todesursache von Patienten treffen und die Ergebnisse der Diagnostik überprüfen zu können. Die Krankenkassen sollten dies aus Wirtschaftlichkeitsgründen und weil es ihre Aufgabe ist, die Qualität der Arbeit ihrer Leistungserbringer zu prüfen, dringend vorantreiben.

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