Anfang letzten Jahres hat die Deutsche Bank 300 Millionen Euro Genussrechtskapital zur Förderung des deutschen Mittelstands begeben und mit mehreren hundert Millionen Euro eigenem Kapital aufgestockt. Das Geld soll helfen, die Finanzierungsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland zu stärken. Rechtlich betrachtet ist ein Genussrecht ein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. „Dem Genussrechtsinhaber stehen dabei die gleichen Rechte zu wie einem Gesellschafter der jeweiligen Firma, beispielsweise eine gewinnabhängige Vergütung oder eine Beteiligung am Liquidationserlös. Mitspracherechte hat er nicht. Es geht also klassisch um eine Kapitalbeteiligung – nicht um eine unternehmerische Beteiligung. Die Ausprägungen hierbei sind vielfältig“, erklärt Peter Pfeffer, Vorstand der MCM Vermögenswerte AG & CO. KG, dessen Unternehmen sich ebenfalls des Genussrechtsmarktes bedient.
Schon auf den ersten Blick wird klar, um die Qualität eines Genussrechtes zu bewerten, bedarf es einer Vielzahl an Informationen. Gerne gehen gerade junge Unternehmen mit Genussrechtskapital an den Start, doch ist die Substanz wirklich so sicher, dass man dieses Wagnis eingehen kann? „Wir raten zur strengen Prüfung, denn manch waghalsige Idee hat Anlegern schon einmal eine blutige Nase verschafft. Auf der anderen Seite ist Genussrechtskapital – wie das Beispiel der Deutschen Bank und anderer Banken, aber auch von Großkonzernen zeigt, eine sinnvolle Alternative für Anleger, wenn bestimmte Qualitätskriterien eingehalten werden“, so der MCM Vermögenswerte AG & CO. KG-Vorstand Pfeffer.
Zunächst einmal sollte man sich die bisherige Performance des Anbieters ansehen. Bei der MCM Vermögenswerte AG & CO. KG handelt es sich beispielweise um ein Unternehmen mit 16 Jahren Management-Erfahrung in der Immobilienwirtschaft, der Projektierung und Vermarktung von mehr als 60 Immobilienobjekten, der Vermarktung von über 2000 Eigentumswohnungen und das Unternehmen selbst verwaltet ein Anlagevermögen von über einhundert Millionen Euro. Das schafft zunächst einmal Vertrauen.
Dann sollte man sich das Anlagekonzept ansehen. Bleiben wir beim Beispiel MCM Vermögenswerte AG & CO. KG: Hier geht es darum, attraktive Immobilien in Form von Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie Wohn- und Geschäftshäusern zu erwerben und wieder mit Gewinn zu verkaufen. Ein Markt, der in Deutschland boomt. Wer dann noch beweisen kann, dass er die nötige Expertise in den letzten Jahren aufbauen konnte und über das notwendige Netzwerk verfügt, hat gute Karten. Die erzielbaren Renditen liegen dabei deutlich über dem derzeitigen Kapitalmarktniveau.
„Bei der Umsetzung eines optimalen Vermögensaufbaus kommt es immer auf die Mischung verschiedener Vermögensanlagen an. Die Kapitalanlage Immobilie, egal in welcher Form man davon profitieren möchte, sollte als Zusatzbaustein, bei dem Anleger bei dem sie in das persönliche Konzept passt, immer dabei sein. Genussrechte sind hierbei durchaus eine Alternative, wenn man die oben angesprochenen Punkte beachtet und vertieft. Bei Börsenanlagen hingegen haben Anleger in den letzten Jahren oftmals erleben müssen, dass ihr „Wert“ dahin schmolz, wie Schnee in der Sonne. So wurden in den letzten Jahren Milliardenwerte an Vermögen vernichtet“, meint Pfeffer.
Mit günstigen Einstiegstarifen bei seinem Genussrecht will MCM Vermögenswerte AG & CO. KG dabei auch den Anlegern eine Perspektive eröffnen, die bislang vielleicht nicht vom Sachwert-Boom profitieren konnten.
Weitere Informationen unter http://www.mcm-vermoegen.de