Genehmigung für Zielabweichungsverfahren für 80MW-Solarpark “Nossentiner Hütte” erteilt

Genehmigung für Zielabweichungsverfahren für 80MW-Solarpark “Nossentiner Hütte” erteilt

Genehmigung für Zielabweichungsverfahren für 80MW-Solarpark "Nossentiner Hütte" erteilt

Hamburg (16.10.2023/09:00 UTC+2)

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat am 25. September seine Genehmigung zum Antrag auf Zielabweichung für den geplanten 80 MW-Freiflächen-Solarpark “Nossentiner Hütte” der ME Müritzer Energie AG erteilt. Der Bescheid ging nun der Gesellschaft über die Gemeinde Nossentiner Hütte (Stadt Malchow) als Antragstellerin zu.

Damit dürfte einer Realisierung des Freiflächen-Solarparks nach Einschätzung der Gesellschaft nichts mehr im Wege stehen.

Als nächster Schritt sind von der ME Müritzer Energie AG als Vorhabenträgerin ein Umweltverträglichkeitsbericht sowie von der Gemeinde Nossentiner Hütte in enger Abstimmung mit der ME Müritzer Energie AG der vorhabenbezogene Bebauungsplan “Sondergebiet Solarenergie Nossentiner Hütte” anzufertigen und der entsprechende städtebauliche Vertrag zu schließen.

Aus heutiger Sicht hat sich daher die Erwartung der Gesellschaft bestätigt, dass der erste Freiflächen-Solarpark im Jahr 2024 errichtet werden kann.

Auch die Gespräche mit namhaften interessierten Parteien aus dem In- und Ausland in Bezug auf eine Finanzierungs- und ggf. weiterführende Entwicklungszusammenarbeit schreiten weiterhin konstruktiv und erfolgversprechend voran und können mit dem Erreichen dieses wichtigen Meilensteins auf dem Weg zur Realisierung des Solarparks nun weiter konkretisiert werden.

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