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Bei Zahnschmerzen gehen Sie nicht zum Urologen…

BildDie Spezialisierung von Rechtsanwälten nimmt fortlaufend zu. Die Rechtsanwaltskanzlei Gellner & Collegen mit zwölf Standorten im gesamten Bundesgebiet und mit Hauptsitz in Verl bei Gütersloh/Bielefeld ist schwerpunktmäßig im Bereich des Arzthaftungsrechts und dabei ausschließlich auf Patientenseite tätig.

Gütersloh: Grobes ärztliches Versäumnis führt zum Tod eines 4-jährigen Jungen

Durch einen groben ärztlichen Behandlungsfehler ist bei einem 4-jährigen Jungen aus Gütersloh eine Leukämie zu spät erkannt worden, was dazu führte, dass das Kind an der Blutkrebserkrankung verstorben ist. Der beschuldigte Kinderarzt hat bei dem Jungen eine Blutabnahme durchgeführt, ohne die Ergebnisse der Blutuntersuchung abzuwarten, kortisonhaltige Medikamente verschrieben. Einige Tage später wurde das Kind notfallmäßig einem anderen Arzt vorgestellt, welcher die umgehende Überweisung ins Krankenhaus veranlasste. Dort wurde festgestellt, dass das Kind unter Leukämie leidet. Die Erkrankung hätte deutlich früher festgestellt werden können, wenn der Kinderarzt das Ergebnis der Blutuntersuchungen abgewartet und hierauf dann in adäquater Weise reagiert hätte. Keinesfalls hätte der Kinderarzt ins Blaue hinein Kortison verabreichen dürfen. Dies hatte den Krankheitszustand noch wesentlich verschlimmert.

Die Eltern des verstorbenen Kindes erheben Ansprüche auf Schadensersatz gegen den beschuldigten Kinderarzt. Derzeit erfolgen Regulierungsverhandlungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes.

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