Gellner & Collegen >> die Anwälte für Medizinrecht

Bei Zahnschmerzen gehen Sie auch nicht zum Urologen…

BildDie Spezialisierung von Rechtsanwälten nimmt fortlaufend zu. Die Rechtsanwaltskanzlei Gellner & Collegen mit zwölf Standorten im gesamten Bundesgebiet und mit Hauptsitz in Verl bei Gütersloh/Bielefeld ist schwerpunktmäßig im Bereich des Arzthaftungsrechts und dabei ausschließlich auf Patientenseite tätig.

Dr. Peter Gellner, der Namensgeber der Kanzlei, setzt sich mit drei weiteren Fachanwälten für Medizinrecht seit mehr als 17 Jahren für das Wohl medizingeschädigter Patientinnen und Patienten ein. Als ausgewiesener Experte für ärztliche Kunstfehler und Fachbuchautor ist er gern gesehener Gast verschiedener Fernsehformate und zugleich 1. Vorsitzender der “Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte” und Geschäftsführer des Deutschen AnwaltsForums. Die hohe Reputation, das Ansehen und der Erfolg der Kanzlei spiegelt sich auch in der fortwährenden Medienpräsenz und in den außergerichtlichen und gerichtlichen Erfolgsbilanzen wider, die auf der Internetseite www.die-patientenanwaelte.com zu finden sind.

Essen : Fehlerhafte Brustoperationen durch fachfremden Arzt – Patientin erheblich geschädigt

Die damals 23- bzw. 24-jährige Patientin wünschte die Durchführung einer Brustvergrößerung und begab sich zu diesem Zweck in die Behandlung eines Chirurgen, welcher kein Facharzt für plastische Chirurgie ist. Dieser führte am 12.09.2011 die Brustvergrößerung durch. Nach der Operation kam es zu einer erheblichen Formstörung und zu einer Brustasymmetrie. Es folgte daraufhin durch den Arzt eine Nachoperation, bei welcher ein Brustimplantat beschädigt wurde. Die Erstoperation war fehlerhaft, da die Muskelpräparation nicht in der richtigen Ebene durchgeführt wurde. Hierdurch ist es zu der postoperativen Asymmetrie und Formstörung gekommen. Die zweite Operation war fehlerhaft, da die Beschädigung des Brustimplantats dadurch vermeidbar gewesen wäre, wenn der Arzt mit einem monopolaren Schneidemesser gearbeitet hätte. Hinzu kommt, dass das Austauschimplantat, welches nach der Beschädigung eingesetzt wurde, nicht genau dem eingesetzten Implantat entsprach. Die Patientin wirft dem Arzt ferner ein Übernahmeverschulden vor, da er kein Facharzt für plastische Chirurgie ist und der Facharztstandard deswegen nicht gegeben war.

Sollte der Arzt bzw. dessen Haftpflichtversicherung außergerichtlich keinen Schadensersatz leisten, wird die Patientin ihre Schadensersatzansprüche gerichtlich durchsetzen.

Über:

Anwaltskanzlei/Medizinrecht
Herr Dr. Peter Gellner
Paderborner Str. 21
33415 Verl
Deutschland

fon ..: 02546/70330
fax ..: 05246/703310
web ..: http://www.die-patientenanwaelte.com
email : buero@gellner-collegen.de

Pressekontakt:

Anwaltskanzlei Gellner & Collegen
Frau Sabine Balsliemke
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