Gefördertes Sparen: Fünf auf einen Streich

Gefördertes Sparen: Fünf auf einen Streich

(Mynewsdesk) Wenn man Vermögen aufbauen möchte, zählt vor allen Dingen die Rendite. Staatliche Prämien und Steuervorteile mehren das Guthaben und erhöhen die Rendite beträchtlich. Gut, wenn man weiß, wie man das Maximum aus seinen Sparbeiträgen herausholen kann.

Geld vom Staat wird immer gern mitgenommen. Und das ist auch legitim. Zwar werden staatliche Prämien letzten Endes vom Steuerzahler finanziert, doch wer seine Prämienansprüche nicht ausschöpft und sich damit seinen Anteil nicht zurückholt, verschenkt bares Geld.

Gefördertes Sparen ist an Fristen gebunden. Das macht es für zweckgebundenes Sparen einfacher. Langfristiges Sparen bringt schließlich durch den Zinseszinseffekt auch mehr ein als kurzfristiges Sparen. Um jedoch alle Fördermöglichkeiten zu nutzen, sind zwei Dinge erforderlich. Erstens die Information darüber, welche Möglichkeiten es gibt und welche Ansprüche der Einzelne hat und zweitens eine oder mehrere Sparformen, die die Inanspruchnahme ermöglichen.

Gefördertes Sparen – Staatliche Förderungen für SparfüchseWer es richtig macht, kann bis zu 5 staatliche Förderungen für sein Geld bekommen.

WohnRiester-FörderungDie Förderung im WohnRiester wird auch gerne als “Eigenheimrente” bezeichnet. Dieser Begriff trifft den Kern der Sache: Vermögen durch eigengenutzte Immobilien aufbauen und als Rentenersatz verwenden. Voraussetzung für die Förderung im WohnRiester ist, dass 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens in ein gefördertes Wohn-Riester-Produkt eingezahlt werden. Da kann einiges zusammenkommen. Bei einer Familie mit Kindern können so über 6.000,00 Euro Förderung in sieben Jahren entstehen!

Die klassische WohnRiester-Förderung erhält man, wenn das angesparte Geld in eine selbstgenutzte Immobilie fließt. Geschieht das nicht, muss die Förderung zurückgezahlt werden. Es wäre also ratsam, diese Förderung nur dann zu beantragen, wenn das angesparte Geld tatsächlich in eine solche Immobilie einfließen wird.

WohnungsbauprämieDie Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % der Sparaufwendungen und wird maximal für 512,00 Euro bei Einzelpersonen oder 1.024,00 Euro bei Ehepaaren bezuschusst, sodass die jährliche Höchstprämie bei 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro liegt.

Der Volksmund hat beim Begriff Wohnungsbauprämie meist den Klassiker unter den Finanzprodukten im Kopf, den Bausparvertrag. Das liegt vor allen Dingen daran, dass die Finanzinstitute dieses Produkt favorisieren. Auch Einlagen bei Wohnbaugenossenschaften sind wohnungsbauprämienberechtigt.

Prämienberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, prämienbegünstigte Beiträge leistet und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

ArbeitnehmersparzulageDie Arbeitnehmersparzulage wird auf das vermögenswirksame Sparen gewährt. Die Prämienhöhe ist von der gewählten Sparvertragsform abhängig.

Der Sparer erhält 20 % auf seine vermögenswirksamen Leistungen, die jedoch auf maximal 400 Euro jährlicher Sparleistung beschränkt sind, auf Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, auf Aufwendungen aufgrund eines Wertpapier-Kaufvertrags oder Aufwendungen aufgrund eines Beteiligungs-Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrages. Dazu gehören auch Beteiligungen an Wohnbaugenossenschaften.

9 % Prämie erhält der Sparer auf seine Sparleistungen, die in diesem Fall auf maximal 470 Euro jährlich beschränkt sind, wenn er Aufwendungen nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, Aufwendungen zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung oder zum Erwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus u. a. verwendet. Dazu gehören übrigens auch Einzahlungen in Guthaben bei Wohnbaugenossenschaften.

Die beiden Zulagen (20 % und 9 %) können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Insgesamt können also vermögenswirksame Leistungen bis 870 Euro jährlich mit der Arbeitnehmer-Sparzulage begünstigt sein.

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Förderung für Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Auch für die Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen, die eingehalten werden müssen, um zulagenberechtigt zu sein.

Die optimale SparvertragsformSparverträge bedeuten immer Aufwand. Man muss diese abschließen, Unterlagen ablegen, an die Beantragung der Förderungen denken. Und man muss natürlich auch am Ball bleiben und die Anträge jedes Jahr stellen. Hier ist es extrem hilfreich, wenn man sich nicht mit mehreren Sparverträgen befassen muss. Die Bürokratie wird extrem verschlankt und sämtliches Geld fließt in nur einen Topf, wenn man ein Produkt wählt, welches mit sämtlichen der angeführten Fördermöglichkeiten gefördert werden kann.

Die Genossenschaftsbeteiligung erfüllt diese Kriterien. Die GENO Wohnbaugenossenschaft eG aus Ludwigsburg (www.geno.ag) sieht sich als Ergänzung zum üblichen Wohnraumschaffungsmarkt und verbindet das Fördersparen mit dem sinnvollen Konzept, Wohnen dauerhaft bezahlbar zu machen. Dafür wurde ein Konzept entwickelt, welches schon heute funktioniert. Die GENO eG bietet ein Zuwachssparen an, welches im Rahmen der Einkommensgrenzen durch bis zu 5 staatliche Förderungen begünstigt wird, nämlich WohnRiester-Förderung, WohnRiester-Steuerersparniss, Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8%, die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% und die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20%.

Mit dem GENO-Zuwachssparen wird der Grundstein dafür gelegt, dass dauerhaft dafür gesorgt werden kann, den größten Kostenfaktor, das Wohnen, immer erschwinglich zu halten. Langfristig eröffnet das GENO-Prinzip sogar den Weg, schuldenfrei in die eigenen vier Wände zu kommen. Gerade für junge Menschen am Anfang ihres Berufslebens ist das GENO Zuwachssparen eine sinnvolle Alternative, da Berufsanfänger selten die Einkommensgrenzen überschreiten und damit in den Genuss der vollen Förderung kommen können.

Fazit: Eine Sparvertragsform, die alle Bedürfnisse unter einen Hut bekommt und wo es einen nachhaltigen Zweck gibt, der für wirklich jeden interessant ist.

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