R+V-Infocenter: Autofahrer haben Sorgfaltspflicht – auf Autobahnen drohen hohe Bußgelder und Fahrverbot
Wiesbaden, 17. Dezember 2015. Knapp die Einmündung verpasst und in aller Eile ein Stück zurückgesetzt: Wer dabei einen Unfall verursacht, bekommt unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen – selbst wenn er eigentlich Vorfahrt hatte. “Wer rückwärts fährt, muss laut Straßenverkehrsordnung besondere Sorgfalt an den Tag legen. Denn andere Verkehrsteilnehmer können eine solche plötzliche Richtungsänderung oft nicht absehen”, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Zusätzlich sind hohe Bußgelder möglich.
Welchem Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall wie viel Schuld zugesprochen bekommt, hängt immer vom Einzelfall ab. “Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise wie schnell die Beteiligten gefahren sind und wie die Straße beschaffen ist”, so R+V-Experte Walter. Der Rückwärtsfahrer muss aber zusätzlich mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Auf Autobahnen sind es sogar bis zu 290 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einem Monat Fahrverbot. Hier rät der R+V-Experte dazu, unbedingt bis zur nächsten Ausfahrt weiterzufahren.
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