Das EuGH Urteil: Gebrauchte Software vom 03.07.2012 schafft Klarheit auf dem Markt für gebrauchte Software. Ab sofort darf gebrauchte Software weiterverkauft werden, egal ob CD-Rom, DVD oder Download-Kopie. Einzig die Aufspaltung von Lizenzen ist nicht gestattet.
“Dieses finale Urteil bestätigt exakt unser Geschäftsmodell”, freut sich U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, “seit bald 10 Jahren kaufen und verkaufen wir ausschließlich vollständige Original Gebraucht-Software- Lizenzen. Jetzt können wir auch im Download-Bereich (z.B. MS Office 2007) weiter aufstocken – und das sogar europaweit.”
Das Aufspalten von Lizenzen ist jetzt möglicherweise unzulässig!
Weiter betont Reiner: “Das Verbot der Aufspaltung von Lizenzen des Sensations-Urteils tangiert uns nicht, da wir solche Lizenzen im Gegensatz zu anderen Gebraucht-Software-Händlern wegen des rechtlichen Rest-Risikos grundsätzlich nicht verkauft hatten. Und das war gut so. Meiner Meinung nach könnten jetzt Kunden, die aufgespaltete Lizenzen erworben haben, Probleme mit den Herstellern bekommen!”
“Wir raten dringend allen, die aufgespaltete Lizenzen erworben haben, so schnell wie möglich ihren Lizenzbereich in Ordnung zu bringen und falls nötig: Software Nachlizenzieren“, empfiehlt der U-S-C Geschäftsführer, “vom Verkäufer ausgestellte Testate bringen im Falle einer Prüfung schon lange keine Rechtssicherheit mehr und in der Haftung ist die Geschäftsführung.”
Als vom Hersteller unabhängiger Lizenz-Berater bietet U-S-C hier schnelle und unkomplizierte Hilfe beim Kauf von gebrauchten Softwarelizenzen. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.
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