Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine sofortige Zulassungssperre für neun Facharztgruppen verhängt. Damit wirft die so genannte Bedarfsplanung ihre Schatten voraus und der GBA reagiert auf eine Vielzahl von Zulassungsanträgen seitens der Ärzteschaft. Von dieser sofortigen Zulassungssperre sind Kinder- und Jugendpsychiater, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte und Pathologen sowie Transfusionsmediziner betroffen. Der Beschluss der GBA fußt auf Hinweise von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), welche eine überproportionale Zunahme von Zulassungsanträgen in sogenannten unbeplanten Arztgruppen zu verzeichnen hatte. So berichtet die KBV beispielsweise bei Strahlentherapeuten von 125 Zulassungen im ersten Halbjahr. Im Vorjahreszeitraum waren es nur 27. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der KV Nordrhein. Hier hätten in den vergangenen Wochen 84 Ärzte einen entsprechenden Zulassungsantrag gestellt. Im Juli dieses Jahres waren es hingegen nur vier.
Der GBA fürchtet ähnliche Verhältnisse wie 1993, wo es zum so genannten “Seehofer-Bauch” gekommen ist. Damals hatten sich viele Ärzte nach dem Gesundheitsstrukturgesetz des damaligen Bundesministers Horst Seehofer noch in die Niederlassung gestürzt. Von Ärzteverbänden kommt zu Recht Kritik an der Zulassungssperre. Der Vorstand des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendpsychiatrie (bkjpp), Dr. Maik Herberhold, sieht bei der Zementierung des Ist-Zustandes, eine problematische Entwicklung. Die Versorgungsdichte in diesem Fachbereich ist noch nicht ausreichend und es existiere regional unterschiedlich ausgeprägte Unterversorgung. Auch die Pathologen warnen vor den “katastrophalen Folgen” des Beschlusses, die den “Lebensnerv des Fachgebietes” treffen. Schon lange existieren Gerüchte, dass die neue Bedarfs-Richtlinie vorzeitig verabschiedet werden sollte. Problematisch ist nun, dass die beschlossenen Änderungen ohne Übergangsfrist sofort umzusetzen sind. Rechtsanwälte halten dies für problematisch. Der GBA beruft sich jedoch auf ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2007. Damals hatten die Richter eine rückwirkende Zulassungssperre des Bundesausschusses für Berlin im Jahr 2003 für rechtens erklärt, um Umgehungen durch Ärzte zu vermeiden.
“Das Versorgungsstrukturgesetz und der aktuelle Beschluss des GBA führen dazu, dass sich bei den Krankenkassen immer mehr der Spargedanke durchsetzt”, kritisiert René Deutschmann von der Berliner Beratung für Mediziner. Die Krankenkassenvertreter denken anscheinend nach dem Muster, je weniger Anbieter im ambulanten Sektor, desto weniger Leistung wird abgefordert. “Das Gegenteil hat aber die Freigabe der Zulassungssperre bei Zahnärzten im Jahre 2007 ergeben”, so Deutschmann. Denn trotz Freigabe gab es in diesem Bereich eher weniger Praxen und es haben Konzentrationsprozesse stattgefunden. Keineswegs war ein Massensterben von Zahnarztpraxen in der Zeit von 2007 bis 2012 zu verzeichnen.
BfM – Beratung für Mediziner
Maik Winkelmann
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