Garagenrampe.de: Ist die Garagenzufahrt ein Kinderspielplatz?

Garagenrampe.de: Ist die Garagenzufahrt ein Kinderspielplatz? Sind nur leise Kinder gute Kinder? Dürfen Kinder Spuren hinterlassen? Da aus den Garagen, die www.Garagenrampe.de baut, Einzelgaragen und Doppelgaragen, Großraumgaragen und Reihengaragen entstehen, gibt es vor Ort ganz unterschiedlich große Zufahrtswege und Garagenhöfe.

Gibt es allgemeingültige Regeln?
Kleinkinder entfalten andere Aktivitäten als Jugendliche. Jedes Alter kennt seine eigenen Spiele. Es gibt natürlich Garageneigentümer oder Hausverwalter , die niemals eigene Kinder hatten. Die eigenen Kinder sind vielleicht schon zehn, zwanzig Jahre oder mehr aus dem Haus und die Erinnerungen verblassen. Es zeigt sich, dass Erwachsene mit Kindern im Allgemeinen mehr Verständnis für das Verhalten von fremden Kindern aufbringen. Als überzogen gilt wohl, Malkreide auf Gemeinflächen zu beanstanden, die sowieso durch einen Regenschauer weggewaschen wird. [1] Entsprechend krass prallten bis zum 11. April 2014 die Meinungen in 48 Kommentaren zu einem Zeitungsartikel aufeinander.

Objektive Regeln
Wenn Maschinenlärm am Arbeitsplatz von mehr als 68 dB einen Gehörschutz verlangt, kann wohl niemand erwarten, dass lauteres Kindergebrüll während der Mittagsruhe noch im Rahmen des Erträglichen liegt. Ölkreide oder gesprühte Farben in Garagenzufahrten oder an Garagenwänden können nur aufwändig entfernt werden, während wasserlösliche Malkreide durch Regen weggespült wird. Das Verhalten oder die Anwesenheit von Kindern darf kein Anlass sein, schwelende Konflikte weiterhin unter den Teppich zu kehren, aber gleichzeitig vorhandene Antipatien auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen auszutragen. Erwachsene können schon ziemlich seltsam sein.

Zweck von Garagen
In allererster Linie sind Garagen Lagerräume oder Autostellplätze. Die Zufahrt muss frei zugänglich sein. Wenn Kinder dort spielen, dürfen sie nicht gefährdet werden. Deshalb gibt es Kinderspielstraßen, die durch ein Zusatzschild gekennzeichnet sind, um Autofahrer zu erhöhter Vorsicht und zum Fahren in Schrittgeschwindigkeit anzuhalten. Hier haben Kinder absolutes Vorrecht vor Autofahrern, auch auf dem Fahrstreifen. Es gibt keine vergleichbare Sonderregelung für Garagenzufahrten oder Garagenhöfe. Der Paragraf 3, Satz 2a der Straßenverkehrsordnung verlangt Rücksicht vom Autofahrer: ‘Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.’

Telefonische Beratung von Garagenrampe
Beim Platzieren der Garagen auf dem Grundstück zählt auch die Verkehrsicherheit. Mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung im Garagenbau haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Garagenrampe aus Bad Salzuflen auch diesen Blickwinkel im Auge, damit keine schwer einsehbaren Flächen entstehen, auf denen spielende Kinder angefahren oder überfahren werden könnten. Zu berücksichtigen ist auch das spontane Loslaufen von Kindern und Jugendlichen aus Ecken und Winkeln. Der Beratungskontakt ist möglich über www.Garagenrampe.de oder 05222 36901 – 0.

Quellen: [1] www.kleinezeitung.at/kaernten/klagenfurt/klagenfurt/3581852/nur-leise-kinder-sind-gute-kinder.story
www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
Dieser Pressetext ist mit Quellenangabe frei verwendbar, wenn der Text unverändert und vollständig enthalten ist. Es werden keine Lizenzbeträge beansprucht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger

Garagenrampe GmbH & Co. KG
Björn Knebel
Schloßstr. 4

32108 Bad Salzuflen
Deutschland

E-Mail: Info@Garagenrampe.de
Homepage: http://www.Garagenrampe.de
Telefon: 05222 36901 – 0

Pressekontakt
publicEffect
Hans Kolpak
Kloschwitzer Allee 6

08538 Weischlitz
Deutschland

E-Mail: Hans.Kolpak@Fertiggaragen.be
Homepage: http://www.Fertiggaragen.be
Telefon: 03741 423 7123