Das Baurecht in den Bundesländern der BRD setzt unterschiedliche Schwerpunkte. Eine telefonische Beratung mit www.Garagenrampe.de unter der Telefonnummer 05222 36901 – 0 umfasst auch die Besonderheiten des örtlichen Bebauungsplanes und das Nachbarrecht. Trotz vieler EU-Richtlinien sind in den europäischen Nachbarländern sind andere Besonderheiten zu berücksichtigen. Die empfehlenswerte Reihenfolge für Bauherren ist das informelle Gespräch mit den Nachbarn, um vorzufühlen, die konkrete und verbindliche Nachfrage bei der örtlichen Baubehörde und schließlich das Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter von Garagenrampe. Dies ist der sichere Weg für den Bauherrn, Probleme und unnötige Kosten zu vermeiden. Wichtig ist ein aktueller Lageplan für die exakte Lage der Garage inclusive carportartiger Anbauten und eventuell einem zusätzlichen Abstellraum.
Das Nachbarrecht dient beiden Nachbarn
Die Intention gerade in Bebauungsgebieten mit kleinen Grundstücken ist, Beeinträchtigungen zu vermeiden oder gering zu halten. So gibt es vorgeschriebene Abstände, Höhen und Längen für Gebäude, die nahe der Grundstückgrenze gebaut werden sollen. Die Regelungen für Garagen und Carports unterscheiden sich meistens von den Vorschriften für massive Gebäude, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken dienen. Auch die genehmigte Nutzung der Garage schützt die Interessen eines Nachbarn. Eine Garage ist kein Partyraum und keine Werkstatt, weil beide Nutzungen nicht ohne Geräusche möglich sind. Natürlich ist es möglich, Zubehörteile fürs Auto und Werkzeug in der Garage zu lagern. Dies ist möglich wegen der guten Belüftung, so dass die gelagerten Gegenstände keinen Schaden nehmen. Eine Dachrinne muss beim Grenzabstand berücksichtigt werden, wenn sie aussen an der Garage angebracht ist. Auch darf das Regenwasser nicht auf das Nachbargrundstück laufen. Der Bauherr wird es daher in die Kanalisation leiten, es in einer Regentonne sammeln oder seinem Gartenteich zuleiten. Die Garagentorseite muss weit genug vom Bürgersteig entfernt sein. Dies soll sicherstellen, dass der Garagenbenutzer aus der Garage herausfahren kann, ohne Fußgänger oder den fließenden Verkehr zu gefährden.
Das Baurecht dient allen Bewohnern eines Ortes
Das landesspezifische Baurecht und die Auflagen der Gemeinde fließen in den örtlichen Bebauungsplan ein. Hier werden Grundstück für Grundstück alle Besonderheiten ausgewiesen, die für Bauherren verbindlich sind. Mit diesem Wissen und dem aktuellen Lageplan steht das Beratungsgespräch eines Bauherrn mit Garagenrampe auf sicheren Füssen. Falls ein Bauherr noch eine Baugenehmigung benötigt, erhält er von Garagenrampe alle dafür notwendigen Unterlagen, bei nicht erteilter Baugenehmigung besteht selbstverständlich ein kostenloses Rücktrittsrecht. In den Bauantrags-Unterlagen befinden sich auch die Fundamentpläne für die Garage. Den Liefertermin bestimmt der Bauherr selbst, die Lieferzeit nach Abruf beträgt etwa vier bis sechs Wochen. Auf www.Garagenrampe.de sind die Bürozeiten angegeben, wann unter 05222 36901 – 0 die Mitarbeiter von Garagenrampe erreichbar sind. Wer bereits ein Angebot von Garagenrampe vorliegen hat, kann über die Internetseite auch den Auftrag erteilen.
Quellen:
www.garagenrampe.de/prospekt.pdf
www.garagenshop24.de
http://stores.ebay.de/Garagenshop24de
Garagenrampe GmbH & Co. KG
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