Mit Dr. Andreas Lobers Vortrag zu Ingame-Advertising und Werberecht geht der aktuelle Zyklus von GAMEplaces BUSINESS & LEGAL zu Ende. Eine Wiederaufnahme der Veranstaltungsreihe im kommenden Jahr ist bereits in Planung.
Frankfurt am Main, 29. November 2012 – Ob Werbung für Spiele oder Werbung in Spielen: Die Möglichkeiten, Computerspiele oder, anders herum betrachtet, Produkte im Kontext von Spielen zu bewerben, sind vielfältig. Allerdings unterliegen alle werblichen Maßnahmen strengen gesetzlichen Vorschriften. Wer Computerspiele bewerben, teilweise durch Werbung finanzieren oder sein Produkt im Rahmen eines Games präsentieren möchte, sollte also zumindest über elementare Kenntnisse der aktuellen Rechtslage verfügen. In seinem Vortrag ‘… und nun zur Werbung’ vermittelt Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober, Partner bei der Frankfurter Sozietät Schulte Riesenkampff, deshalb die Grundzüge des Werberechts.
Grundsätzlich gilt: Bei Verstößen gegen das Werberecht sind auch bereits geschlossene Verträge nichtig. “Sicher geglaubte Werbeeinnahmen können wegfallen; es kann sogar vorkommen, dass ein Titel aus dem Handel genommen werden muss”, warnt Lober. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach dem UWG wird Werbung, die sich gezielt an Kinder richtet, sehr kritisch beurteilt. Auch getarnte Werbung und Product Placement müssen sich am UWG ebenso wie an europäischen Richtlinien messen lassen. Ungenutzter Spielraum bestehe dagegen noch bei vergleichender Werbung, die im Spielebereich bisher selten vorkomme, so Lober weiter, der in seinem Vortrag auch aktuelle Fragestellungen wie die “Like”-Buttons von Facebook oder Google+, Freundschaftswerbung und Affiliate-Programme thematisiert.
Zu den für die Gamesbranche spezifischen Fragestellungen zählt Lober außerdem die Bewerbung indizierter Spiele: Inwieweit hier eine Berichterstattung bereits als Werbung gilt, ist nämlich nicht eindeutig geregelt. Aber auch bei für Computerspiele spezifischen, so genannten dynamischen Werbeformen ist die aktuelle Rechtslage heikel: So verändert beispielsweise live eingeblendete Online-Werbung das Spiel gegenüber der ursprünglichen Version und benötigt Ressourcen.
Dr. Andreas Lober ist Rechtsanwalt und Partner bei der Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt am Main. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Aix-en-Provence (FR) und promovierte über Jugendschutz bei Computerspielen. Er berät führende Unternehmen aus der Gamesbranche, u.a. bei der Implementierung neuer Geschäftsmodelle, dem Schutz geistigen Eigentums, der Vertragsgestaltung und in Gerichtsverfahren. Zudem veröffentlicht Dr. Lober regelmäßig zu aktuellen Rechtsfragen aus seinem Tätigkeitsbereich und hält Vorträge im In- und Ausland. Das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien sieht ihn seit Jahren als einen “führenden Kopf für Games-Recht”.
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL im Dezember: ‘… und nun zur Werbung’
Termin: Donnerstag, 13.12.2012
Uhrzeit: 8:00 – 10:00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Die Teilnahme ist nach Anmeldung auf www.gameplaces.de kostenlos.
Über GAMEplaces: GAMEplaces ist eine Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und der Branchenvereinigung gamearea-FRM e.V. Mit der im April 2006 ins Leben gerufenen Veranstaltungsreihe wollen die Initiatoren für die Thematik ‘Games & Gaming’ sensibilisieren. Brancheninterne und -übergreifende Netzwerke sollen gefördert und gestärkt werden. Eine erste konzeptionelle Erweiterung erfuhr GAMEplaces 2007 durch die eintägige Fachkonferenz ‘GAMEplaces International’. 2008 kam mit GAMEplaces BUSINESS & LEGAL eine weitere hinzu. GAMEplaces wird von Hessen-IT unterstützt; Partner der Business-Frühstücksreihe ist außerdem die IHK Frankfurt am Main. Mehr Informationen über GAMEplaces finden Sie auf http://www.gameplaces.de.
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