Es sind schnell tausende Euro, die für eine Zahnbehandlung zusammen kommen können. In vielen Fällen trägt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der Kosten, zumal sie lediglich für eine medizinisch notwendige Standardbehandlung aufkommt.
Wer hohe finanzielle Eigenbeteiligungen scheut und auf hochwertige Extras nicht verzichten möchte, für den kommt eine Zahnzusatzversicherung in Frage.
Hohe Eigenbeteiligung aufgrund gesetzlicher Minimalversorgung
Ein Muss ist die Zahnzusatzversicherung nicht, da eine medizinische Grundversorgung in aller Regel zu einem gewissen Teil von der Krankenkasse geleistet wird. Für all diejenigen, die sich mit den Regelleistungen der Krankenkasse, wie etwa einfache Brücken oder Füllungen aus Amalgam, nicht zufrieden geben möchte, die sind mit einer Zahnzusatzversicherung gut bedient. Der Leistungskatalog der Krankenkasse sieht Zuschüsse nur dann vor, wenn eine Behandlung als medizinisch notwendig erachtet wird. Allerdings ist die Grenze zu eher kosmetischen Maßnahmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden, schnell erreicht. So etwa im Fallen eines fehlenden Zahnes im Seitenzahnbereich: Entscheidet sich der Patient anstelle einer Brücke für ein Implantat mit einem Keramik-vollverblendeten Zahnersatz, gibt es einen Kassenzuschuss von knapp 400 Euro. Weil sich jedoch die Gesamtkosten auf bis zu 3.000 Euro belaufen können, muss der Patient die hohe Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Gesunde Zähne dank professioneller Zahnreinigung
Werden Zahnärzte mit der Frage konfrontiert, auf welches Element einer Zahnzusatzversicherung sie nicht verzichten würden, wäre wohl nicht selten von der professionellen Zahnreinigung (PZR) die Rede. Als Vorsorgemaßnahme ist sie zweifelsohne sehr wichtig, vermag sie doch bakterienbedingte Zahnkrankheiten zu minimieren. Im Hinblick auf die Zahngesundheit ist sie gegenüber dem Bleaching die sinnvollere Behandlung. Schließlich ist die PZR schonender zu den Zähnen. Sie bringt auch ästhetische Vorteile mit sich, da sich Verfärbungen durch Tee, Kaffee oder Nikotin größtenteils entfernen lassen. Die Leistungen für die PZR im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung unterscheiden sich von Tarif zu Tarif. Während einige Versicherer keinerlei Begrenzung vorsehen, übernehmen andere maximal 50 Euro pro Jahr. Daneben gibt es die ein und andere Zahnzusatzversicherung, die auch zwei Behandlungen im Jahr übernehmen, zu je 50 oder 80 Euro.
Erstattungssätze für Zahnersatz vergleichen
Auch die Erstattungshöhe für Zahnersatzmaßnahmen sollte bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung eine entscheidende Rolle spielen. Eine Zahnzusatzversicherung, die für Kronen, Brücken,Prothesen und Implantate gemeinsam mit dem Kassenzuschuss nicht mindestens 80% der Zahnarztrechnung übernimmt, ist nicht sonderlich empfehlenswert. Gerade bei Implantaten sollte genauer hingeschaut werden: Denn nicht selten wird die Anzahl begrenzt, etwa auf 4 Implantate pro Kiefer. Auch ist darauf zu achten, worauf sich die Leistung bezieht, denn nicht selten trügt der Schein. Eine Verdoppelung des Kassenzuschusses ist angesichts der geringen Kassenleistungen viel zu wenig. Stattdessen sollte sich der Prozentsatz auf die Gesamtrechnung beziehen.
Unterschätzter Kostenfaktor – Material- und Laborkosten
Den größten Teil der Zahnarztrechnung machen die Material- und Laborkosten aus. Leider bekommen Zahnärzte von machen Versicherern einen Rahmen für Material- und Laborkosten gesteckt. Wird die versicherungseigene Liste überschritten, muss der Patient die Differenzkosten selbst übernehmen. Eine Zahnzusatzversicherung sollte nicht nach einem eigenen Preis Leistungsverzeichnis abrechnen, sondern auf Basis der ortsüblichen Preise. Weitere Informationen gibt es auf www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com .
Zahnstaffel begrenzt Leistung in den ersten Jahren
Nahezu jede Zahnzusatzversicherung bezahlt in den ersten 4 bis 5 Jahren nur einen bestimmten Höchstbetrag. Dieser steigt in der Folgezeit und kann im ersten Jahr 1.000 Euro oder aber nur wenige hundert Euro betragen. Ist die Erstattungshöchstgrenze zu niedrig bemessen, muss der Patient bei kostenintensiven Behandlungen einen Großteil der Zahnarztrechnung aus eigener Tasche bezahlen. Um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, sollten verschiedene Angebote hinsichtlich dieser sogenannten Summenstaffel verglichen werden. Dies gilt ggf. auch für kieferorthopädische Behandlungen, die ihrerseits abweichende Höchstbeträge aufweisen.
Antragsfragen wahrheitsgemäß beantworten
Bei Beantragung einer Zahnzusatzversicherung wird der Antragsteller fast immer nach der Anzahl der fehlenden Zähne gefragt. Für die fehlenden Zähnen verlangen einige Tarife einen speziellen Zuschlag. Ab drei fehlenden Zähnen wird der Abschluss mancherorts sogar versagt. Keinesfalls sollten falsche Angaben bei Antragstellung gemacht werden. Die Folgen einer solchen vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung können gravierend sein. So kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und sich von der Leistungspflicht befreien.
Wartezeit zögert Leistungspflicht hinaus
In aller Regel sieht eine Zahnzusatzversicherung zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Wartezeit vor, in welcher keine Leistungen erbracht werden. Oftmals beträgt diese 8 Monate, wobei einige Tarife gänzlich darauf verzichten. Eine Zahnzusatzversicherung, die von einer Wartezeit absieht, ist nicht zwangsläufig zu bevorzugen. Denn diesen Vorteil erkauft sich der Versicherte nicht selten in Form hoher Zugeständnisse bei den Höchstentschädigungssummen.
Vergleich hilft Geld sparen
In Anbetracht der großen, unübersichtlichen Tariflandschaft sollte jede Zahnzusatzversicherung einem Vergleich unterzogen werden. Preis und Leistungen lassen sich so schnell gegenüberstellen und ermöglichen eine zuverlässige Bewertung der Zahnzusatzversicherung. Ein kostenloser und unverbindlicher Vergleich ist auf www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com möglich. Kompetente Zahnärzte und versierte Versicherungsfachleute haben zudem interessante Informationen rund um die Zahnzusatzversicherung zusammengestellt.
Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der “Verbraucher-Schutz-Plakette®” dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet.
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