FRK beschließt Vorgehen gegen Fusion von Unitymedia und KabelBW mit dem Ziel der Rückabwicklung

Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt am Main prüft rechtliche Möglichkeiten

BildLauchhammer, den 28. Mai 2015
Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) hat beschlossen, gegen den Vergleich zwischen den Beteiligten im Beschwerdeverfahren im Rahmen des Zusammenschlusskontrollverfahrens Unitymedia / KabelBW vorzugehen und lässt derzeit durch die Kanzlei Schalast & Partner aus Frankfurt am Main die rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
Zum Hintergrund: Ende des Jahres 2011 hatte das Bundeskartellamt die geplante Übernahme von KabelBW durch Unitymedia unter Auflagen freigegeben. Gegen diesen Freigabebeschluss legten die Deutsche Telekom und Netcologne Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf ein. In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat dieses den Freigabebeschluss des Bundeskartellamts im Jahr 2013 aufgehoben und den Zusammenschluss untersagt. Gegen diese Entscheidung wiederum hatte Unitymedia Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt. Nunmehr haben sich die Beteiligten Ende 2014 geeinigt: Unitymedia zahlt einen geheim zu haltenden Betrag an die Deutsche Telekom und Netcologne, welche im Gegenzug ihre Beschwerde zum Oberlandesgericht Düsseldorf zurücknehmen. Das Bundeskartellamt stimmte diesem Vergleich zu.
Der FRK hat nunmehr beschlossen, gegen diesen Vergleich vorzugehen und lässt nun von der Kanzlei Schalast & Partner (namentlich Prof. Dr. Christoph Schalast und Ramón Glaßl, LL.M.) eingehend prüfen, ob und ggf. wie gegen diese Entscheidung des Bundeskartellamts, dem Vergleich zwischen den Beteiligten zuzustimmen, vorgegangen werden kann. Entsprechende Anträge auf Akteneinsicht wurden beim Oberlandesgericht Düsseldorf und Bundeskartellamt gestellt. Der Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, sagte hierzu: “Ziel ist ganz klar die Aufhebung des Vergleichs und die Rückabwicklung des Zusammenschlusses von Unitymedia und KabelBW. Der Mittelstand wird, wieder einmal, vom Bundeskartellamt allein gelassen.”
Nach Ansicht des FRK wird durch die Zahlung eines derart hohen Betrages an lediglich zwei (durchaus finanzstarke) Wettbewerber – in der Branche wird von einem Betrag in Höhe von 183 Mio. Euro ausgegangen – der Wettbewerb noch stärker behindert als bereits durch den Zusammenschluss von Unitymedia und KabelBW. Darüber hinaus erscheint die Zahlung eines immensen Betrages an lediglich zwei Wettbewerber auf dem Markt nicht geeignet, die Bedenken des Oberlandesgerichts an der Wirksamkeit der Auflagen aus dem Weg zu räumen.

Pressekontakte:
Christoph Schalast, Schalast & Partner, Mendelssohnstraße 75-77, 60325 Frankfurt am Main, 069 97 58 31 0

oder

Heinz-Peter Labonte, Vorsitzender des FRK e.V., c/o Steinritsch 2, 55270 Klein-Winternheim, Tel.: 06136-996910; mobil: 0171-80 28 640, hp.labonte.kombunt@t-online.de

Über:

FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herr Heinz-Peter Labonte
Steinritsch 2
55270 Klein-Winternheim
Deutschland

fon ..: 06136 996910
web ..: http://www.kabelkongress.de
email : hp.labonte.kombunt@t-online.de

Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

Der Verband dient dem Informationsaustausch unter den Mitgliedern zur allgemeinen Verbesserung der Marktposition sowie der Sicherung berufsständischer Interessen der Mitglieder.

Die wesentlichen Vorteile einer Mitgliedschaft im Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation sind:
– Interessenvertretung zahlreicher mittelständischer Kabelnetzbetreiber aus Handwerk und Wohnungswirtschaft durch Mitarbeit in Arbeitskreisen, Gremien der politischen Meinungsbildung und Öffentlichkeitsarbeit
– Rechtssicherheit durch Rahmenvertrag mit 20% Verbandsrabatt mit den Verwertungsgesellschaften VG Media und GEMA gemäß §20b des Urheberrechtsgesetzes sowie durch Urheberrechtsvertrag mit RTL
– Juristische Erstberatung durch das Justiziariat des FRK
– Regelmäßige Mitgliederinformationen exclusiv für Mitglieder zu allen Belangen des Kabelmarktes
– Zugang zum Mitgliederbereich der FRK-Homepage und damit Zugriff auf alle aktuellen Mitgliederinformationen und auf das Archiv des Brancheninformationsdienstes des FRK
– Bei unseren informativen Workshops können FRK-Mitglieder einen Nachlass von 25% in Anspruch nehmen
– Jährlich stattfindender Kabelkongress gemeinsam mit der Fernsehmesse mit begleitender Messe im Congress Center der Neuen Messe Leipzig

Der FRK tritt ein für die Interessen der unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) aus Handwerk und Wohnungswirtschaft. Die uKNB versorgen rund 20-25 % der Bundesdeutschen Haushalte mit Kabelanschlüssen. Dazu gehören auch eine Vielzahl von SAT-ZF-Anlagen. Nimmt man die vielen Einzelsatellitenanlagen dazu, die das Handwerk in Deutschland für ihre Kunden betreut, dann wird ein Marktanteil von mehr als 45 % erreicht.

Der Vorteil der FRK-Mitglieder liegt neben der fachlichen Kompetenz in ihrer Kundennähe, Ortskenntnis und den Möglichkeiten der persönlichen und individuellen Kundenbetreuung. Deshalb hat sich der Marktanteil der uKNB über die letzten Jahrzehnte von der Antennenanlage bis hin zu hoch komplexen Datennetzen weiterentwickelt und dadurch insgesamt auch kaum verändert.

Unser seit nunmehr 17 Jahren veranstalteter Kabelkongress, der zum Medien- und Kabelkongress fortentwickelt wurde und der jährlich einmal in Leipzig als Heerschau die mittelständischen Entwicklungen und Potenziale in diesem Markt aus- und vorstellt, trägt Jahr für Jahr erfolgreich dazu bei.

2014 ist das Jahr des Umbruchs auf neue Endgeräte, neue Dienste, neue Infrastrukturen und das auch für die Kunden feststellbare Zusammenwachsen der Medien. Auch Programmangebote ändern und differenzieren sich weiter. SmartTV, HbbTV und Video on demand, Multi- und Second Screen sind nur einige der zukünftigen Entwicklungschancen, mit denen sich auch der Kunde zunehmend konfrontiert sieht. Ein völlig neues Dienstleistungsfeld für die Infrastrukturbetreiber und Mittelständler.

Die Aufgabe der Kabelnetzbetreiber und der lokalen Programmanbieter, die über die Kooperation mit der Sächsischen Landesmedienanstalt und ihrer Fernsehmesse in das Kongressgeschehen kooperativ einbezogen sind, besteht darin, die Dienstleister aus Programm, Infrastruktur und Handwerk mit den Wünschen der Kunden aus Wohnungswirtschaft und Privathaushalten besser bekannt zu machen und die neuen Möglichkeiten, Wünsche von Kunden zu erfüllen, in einem Kongress mit Workshops, Vorträgen und Ausstellungsteil vorzustellen und damit aufzuklären.

Wohnungswirtschaft, Hausbesitzer, Kommunalpolitiker, Sender, Landesmedienanstalten, Handwerk, uKNB und Finanzinstitutionen haben neben Rechts-, Finanz- und Unternehmensberatern in unserem jährlichen Medien- und Kabelkongress ein Forum, in dem sie sich weiterbilden, Kontakte pflegen und Meinungen austauschen können. Die kleinen und mittelgroßen Unternehmen aus all diesen Branchen kommen als Informationswillige, als Informierende, als Kunden und als Praktiker einmal im Jahr im CCL in Leipzig zusammen. Der FRK als Interessensverband der kleinen, mittleren und unabhängigen Kabelnetzbetreiber betätigt sich hierbei als Katalysator der Branche. Ein Spagat zwischen Mitgliedern aus Großunternehmen und Kleinstunternehmen entfällt folgerichtig.

Pressekontakt:

Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Herr Heinz-Peter Labonte Labonte
Steinritsch 2
55270 Klein-Winternheim

fon ..: 0171 8028 640
web ..: http://www.kabelkongress.de
email : hp.labonte.kombunt@t-online.de