– Verursachen private Helfer Schäden bei einem Umzug, übernimmt deren Haftpflichtversicherung nicht zwangsläufig die Kosten
– Regulierung erfolgt nur dann, wenn Gefälligkeit mitversichert wurde
Berlin, 14. Mai 2013 – Jedes Jahr ziehen bundesweit knapp fünf Millionen Haushalte um.* Nicht selten gehen dabei im Eifer des Gefechts auch einige Dinge zu Bruch. Das kann schnell teuer werden – je nachdem, ob es sich um eine einfache Vase oder den kürzlich erworbenen 50-Zoll-LED-Fernseher handelt. Hat ein Umzugsunternehmen einen Schaden verursacht, braucht sich der Umziehende meist keine Gedanken zu machen, da der Dienstleister in der Regel verpflichtet ist, den Schaden zu ersetzen. Anders verhält es sich hingegen bei privaten Umzugshelfern: Jeder achte Deutsche greift beim Wohnungswechsel auf Freunde und Bekannte zurück und verzichtet auf häufig kostspielige professionelle Möbelpacker.** Doch wer haftet für Schäden, die während eines Umzuges unbeabsichtigt von Freunden oder Bekannten verursacht wurden?
Die Haftpflichtversicherung des Umziehenden kommt nur für Schäden Dritter auf, nicht aber für Schäden am eigenen Hausstand. Und auch die Hausratversicherung deckt Umzugsschäden, verursacht von privaten Helfern, nicht ab.
Private Haftpflichtversicherung des Helfers zahlt – aber nur wenn Gefälligkeit mitversichert wurde
Bleibt noch der Versicherungsschutz des Umzugshelfers: “Entgegen der landläufigen Meinung kommt die Haftpflichtpolice des fleißigen Helfers allerdings nicht in jedem Fall für Schäden bei einem Umzug auf”, erklärt die Versicherungsexpertin Janine Pentzold vom Berliner Vergleichsportal TopTarif.de ( www.toptarif.de ). Sie greift in der Regel nur dann, wenn in der Police ausdrücklich auch Gefälligkeitsschäden mitversichert wurden. Ein Teil der Versicherer schließt gerade dieses Tarifmerkmal jedoch aus und ist somit bei Gefälligkeitsdiensten, wie beispielsweise einem Umzug, nicht zur Schadensregulierung verpflichtet. In diesem Falle würde der Helfer den Schaden aus eigener Tasche finanzieren oder der Umziehende auf seinen Kosten sitzen bleiben.
“Damit der Umzug also nicht zur Zerreißprobe für die Freundschaft wird, weil niemand für einen entstandenen Schaden aufkommen kann oder will, sollte der Umzugshelfer sicherstellen, dass Gefälligkeitsschäden in der eigenen Haftpflichtpolice eingeschlossen sind”, erklärt Pentzold. “Oder – sollte dies nicht der Fall sein – entsprechend nachrüsten, um unnötigen Ärger zu vermeiden.” Kostengünstige Haftpflichtversicherungen, die Gefälligkeitsschäden einschließen, sind bereits ab 40 Euro pro Jahr zu haben – entsprechende Angebote können auf Verbraucherportalen wie TopTarif.de verglichen werden.
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* Quelle Umzug AG, siehe: http://www.deutscher-umzugsmarkt.de/umzugsstatistik.html
** Pressemitteilung asstel vom 23. April 2013, siehe: http://www.asstel.de/versicherungen/media/default_content/presse/pressemitteilungen/2013_pressemitteilungen/20130423-PM-Umzugsschaeden.pdf
Die Pressemitteilung “Freunde als Umzugshelfer: Wer zahlt Schäden?” finden Sie als PDF auch unter: http://www.toptarif.de/presse/presse-announcement
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