Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen und Immissionen durch spielende Kinder

Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen und Immissionen durch spielende Kinder

„Freizeitlärm, Sportanlagenlärm, Lärm durch gewerbliche Anlagen und Immissionen durch spielende Kinder“ lautet der Titel des Seminars, welches am 27. April 2023 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.

Gerade in dicht besiedelten – urbanen ‑ Gebieten, aber auch im Außenbereich, ist es Aufgabe der planenden Stellen und der Genehmigungsbehörden den verschiedenen Interessen an den Raum durch Festsetzungen im Bebauungsplan bzw. durch drittschützende Nebenbestimmungen Rechnung zu tragen.

Je nach dem, mit welchen konkreten Vorhaben man es zu tun hat (z. B. Sport- und Freizeitanlagen, Kindergärten, gewerbliche Anlagen wie Biogasanlagen) geben die Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sehr unterschiedliche Regelungen vor.

In den letzten Jahren wurden die maßgeblichen Vorschriften (18. BImSchV, Freizeitlärm-RL, TA-Lärm) erheblich geändert und aktualisiert. Die Behörden haben nun ‑ insbesondere bei Freizeitanlagen ‑ deutlich mehr Spielräume und Möglichkeiten, den Freizeitinteressen Rechnung tragen zu können.

In der BauNVO, der TA Lärm und der 18. BImSchV wurde u. a. das urbane Baugebiet (§ 6a BauNVO) aufgenommen.

In diesem Seminar werden die relevanten öffentlich-rechtlichen Regelungen vorgestellt und die Rechtsbereiche voneinander abgegrenzt.

Gegenstand ist des Weiteren die Frage, wie durch hinreichend bestimmte Nebenbestimmungen die Konflikte nachhaltig gelöst werden können bzw. was die Nachbarn an Schutz verlangen können.

Das Seminar wendet sich an Sie als Mitarbeiter in Planungs-, Umwelt-, und Bauämtern bzw. im Ordnungsdienst, Betreiber von Anlagen und Veranstalter.

Teilnahmepauschale: 449€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/L230427.pdf

Programm
09.30 Uhr I. Grundlagen des öffentlichen und privaten Immissionsschutzrechts

– Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen

– Verhältnis TA-Lärm, 18. BImSchV, 32. BImSchV, Freizeitlärm-RL, allgemeines Gefahrenabwehrrecht, § 117 OWiG

– Verhältnis zum öffentlichen Baurecht und Schnittstellen, Verhältnis zum Zivilrecht

– Grundlagen der Lärmbewertung

– Anlagenbezogener und verhaltensbezogener Lärm (§ 3 V BImSchG)

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr II. Lärm von Sportanlagen

– Anwendungsbereich der 18. BImSchV/Neuerungen

– Abgrenzung zur Freizeitlärm-RL und der TA Lärm

– Seltene Ereignisse, Altanlagenbonus

– Änderungen in den Ruhezeiten

Besondere Privilegierungstatbestände, z.B. bedeutende Sportereignisse (WM 2022 etc.)

12.15 Uhr Mittagspause

13.00 Uhr III. Lärm von Freizeiteinrichtungen

– Rockkonzerte, Bolzplätze, Spaßbäder, Volksfeste vs. Wohnnutzung

– Besonderheiten des verhaltensbezogenen Lärms

– Vorstellung der neue Freizeitlärm-RL

– Neue Sonderfallbeurteilung bei seltenen Veranstaltungen mit hoher Standortgebundenheit oder sozialer Adäquanz und Akzeptanz (Nr. 4.4 der neuen Freizeitlärm-RL)

– Rechtsprechung

14.15 Uhr IV. Lärm durch gewerbliche Anlagen, wie z. B. Biogasanlagen, Gaststätten, Lebensmitteldiscounter

– Prognoseanforderungen

– Änderungen der neuen TA-Lärm

– Besonderheiten bei urbanen Baugebieten

– Vorbelastung/Zusatzbelastung und Gesamtbelastung, Unerheblichkeit der Zusatzbelastung

– Schutz der Nachbarschaft durch bestimmte, vollzugsklare und drittschützende Nebenbestimmungen

– Aktiver und passiver Schallschutz und Rechtsprechung dazu

15.00 Uhr Kaffeepause

15.15 Uhr V. Immissionen durch Kinder

– Maßstab für die Beurteilung/Privilegierung (§ 22 Ia BImSchG)

– Kindergärten, Spielplätze

– Rechtsprechung dazu

16.30 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16.45 Uhr Ende der Veranstaltung

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