Wer nicht pflichtversichert ist, kann jetzt noch freiwillig Rentenbeiträge für 2020 nachzahlen.
Für freiwillige Rentenbeiträge gibt es viele gute Gründe.
– früher (abschlagsfrei) in Rente gehen
– eine höhere Rente bekommen
– oder überhaupt erst einen Rentenanspruch erwerben, z.B. in Zusammenhang mit Kindererziehungszeiten oder als Selbstständige
Wichtig: Die Frist für 2020 endet am 31. März 2021
Beiträge können bis dahin für das komplette Jahr 2020 eingezahlt werden. Am 31. März 2021 sollte das Geld also entweder bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben oder zumindest ein formloser Antrag gestellt sein. Dadurch wird die Frist ausgesetzt und die Zahlung ist auch noch später möglich.
Die Höhe der Einzahlungen ist frei wählbar: Der monatliche Mindestbeitrag liegt für 2020 bei 83,70 Euro, der Höchstbeitrag ist leicht gestiegen auf monatlich 1.283,40 Euro.
Wem nützt diese Regelung?
Eltern (Rente für Erziehungszeiten, die sogenannte Mütterrente)
“Besonders für Eltern, die im letzten Jahr nicht rentenversichert waren, kann es sinnvoll sein, prüfen zu lassen, wie sich freiwillige Beiträge konkret auswirken.”, erklärt Anke Voss, die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater e.V.
Um überhaupt eine Altersrente zu erhalten, benötigt man mindestens fünf Beitragsjahre. Seit dem 1. Januar 2019 bekommen Eltern für ihre vor 1992 geborenen Kinder 2,5 Beitragsjahre für die Erziehungszeiten angerechnet. Bei Kindern, die nach 1991 geboren wurden, sind es sogar 3 Beitragsjahre. Das bedeutet: Mit zwei Kindern wäre ein Anspruch auf Altersrente schon mal grundsätzlich gesichert.
Aber auch wer nur ein Kind hat und nur wenige oder keine Rentenbeiträge vorweisen kann, könnte durch freiwillige Beiträge einen Rentenanspruch erwerben.
Selbstständige (Rentenanspruch erwerben)
Ähnliches gilt für Selbständige, die entweder nie oder nur kurzfristig angestellt gearbeitet haben. Sie könnten sich durch freiwillige Beiträge eine Altersrente sichern.
“Besonders sinnvoll kann das sein, wenn Selbstständige auch mal kurzfristig versicherungspflichtig gearbeitet haben, oder aus Lehre oder Fachschule Anrechnungszeiten erworben haben.”, betont Voss.
Frührentner (früher in Rente durch freiwillige Beiträge)
Wer von der Regelung zur sogenannten Rente mit 63 profitieren möchte, sollte prüfen lassen, ob bzw. wann durch die Zahlung freiwilliger Beiträge die Wartezeit erfüllt werden könnte. Zur Wartezeit von 45 Jahren zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillige Beiträge. Allerdings ist eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen. Deswegen sollten sich Betroffene unbedingt vorher von einem unabhängigen Rentenberater beraten lassen.
Rentner (“Flexi-Rente” – höhere Rente, auch wenn schon Rente gezahlt wird)
Auch wer schon eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann durch freiwillige Zahlungen die Höhe der späteren Rente beeinflussen. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze können freiwillige Beträge eingezahlt werden. Das ist durch die Bestimmungen bei der “Flexi-Rente” möglich.
Einerseits besteht die Möglichkeit durch Einzahlungen Abschläge auszugleichen, andererseits durch Zahlung freiwilliger Beiträge die spätere Rente zu erhöhen. Das gilt aber eigentlich nur für vorgezogene Altersrenten, also bis zur Regelaltersgrenze.
“Aber auch nach Erreichen des ,regulären’ Rentenalters, kann man freiwillige Zahlungen leisten.”, sagt die Präsidentin des Bundesverbandes der Rentenberater.
Dazu muss dann eine Teilrente beantragt werden – das könnten auch 99 % sein. “Dann wären freiwillige Beiträge möglich, was allerdings die Wenigsten wissen.”, erklärt Voss. “Wichtig ist, das von Experten prüfen zu lassen.”
Beratung dringend empfohlen!
Freiwillige Beiträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und sinnvoll. Der Bundesverband der Rentenberater e.V. fordert seit langem, diese Regelung zu lockern und z.B. auch für Pflichtversicherte die Zahlung freiwilliger Beiträge zuzulassen.
Um sicherzustellen, dass die freiwilligen Zahlungen auch tatsächlich ihren Zweck erfüllen, nämlich einen Rentenanspruch zu erwerben oder die spätere Rente zu erhöhen, sollten sich Versicherte unbedingt beraten lassen.
Über die Homepage www.rentenberater.de finden Ratsuchende einen unabhängigen Rentenexperten in der Nähe.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Bundesverband der Rentenberater e.V.
Herr Stephan Buchheim
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Der Bundesverband der Rentenberater e.V. ist seit 1976 die allgemein anerkannte Berufsorganisation der in Deutschland tätigen Rentenberater. Rentenberater sind unabhängige Rechtsberater und nur ihren Mandanten verpflichtet. Sie sind Spezialisten auf dem Gebiet des Rentenrechts und können wie Anwälte ihre Mandanten im Rahmen ihrer Befugnisse vor Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Über die im Bundesverband der Rentenberater e.V. organisierten Rentenberater erhalten Ratsuchende fachkundige Hilfe in Fragen des Sozialversicherungsrechts sowie der betrieblichen und berufsständischen Vorsorge.
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