(ddp direct) München. Bei der Grundsteuer besteht seit vielen Jahren ein erheblicher Reformbedarf. In der derzeitigen Form ist sie zu bürokratisch – und verfassungswidrig. Gleichzeitig ist die Grundsteuer eine der wichtigsten kommunalen Steuern. Die Städte und Gemeinden sind auf diese Steuereinnahmen angewiesen, zumal sie bei der Grundsteuer ein gewisses Maß an eigener Gestaltung haben. Daher gilt es alles zu tun, um diese Steuereinnahmen für die Kommunen zu erhalten. Die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion fordert die Staatsregierung deshalb in einem Antrag dazu auf, sich auf Bundesebene für eine zeitnahe Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz bei der Grundsteuer auf die Bundesländer einzusetzen. Manfred Pointner, MdL und finanzpolitischer Fraktionssprecher, erklärt: „Spätestens, wenn in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in der gegenwärtigen Form für verfassungswidrig erklärt, müssen schnell tragfähige und bürokratiearme Reformmodelle umgesetzt werden.“
Dieser Sachverhalt ist seit vielen Jahren bekannt. Trotzdem können sich die Bundesländer nicht auf eine Reform der Grundsteuer einigen. „Die Grundsteuer macht mit einem Aufkommen von ca. zwölf Milliarden Euro nahezu 15 Prozent der kommunalen Steuereinnahmen aus. Es ist nicht hinnehmbar, dass bei einer für die Kommunen derart bedeutenden Steuer eine solche Rechtsunsicherheit besteht“, sagt Pointner. Wenn die Gesetzgebungskompetenz auf die Länder zu verlagert wird, könnte der Freistaat ein einfaches und gerechtes Grundsteuerrecht schaffen und den Kommunen diese Steuereinnahmen erhalten.
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