Die Freebird Unternehmens- und Wirtschaftsberatung GmbH zu Fragen: Wie sieht die Entwicklung für die Altersvorsorge aus? Gibt es gute Hoffnung auf ertragreiche Rendite?
Welche aktiven Möglichkeiten können Unternehmen den Mitarbeitern für die Altersvorsorge bieten?
Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigt sich Geschäftsführer Oliver Kirchner, Freebird Unternehmens- und Wirtschaftsberatung GmbH mit Sitz in Magdeburg, auf einer Informationsveranstaltung mit Unternehmern aus dem Mittelstand. Jeder Bürger ist Verbraucher und trägt die gesellschaftliche Verantwortung der Vorsorgelast auf seinen Schultern. Die Vorsorge für Später ist Thema und großartige Renditen wie in den 1970-er oder 1980-er Jahren dürften für lange Zeit Geschichte sein. Sicherheit wird auf Kosten von möglichen Renditen aufgebaut und zukünftig wird mit einer geringeren Rendite bei Finanzanlageprodukten und natürlich auch bei klassischen Renten- und Lebensversicherungen zu rechnen sein. Die Möglichkeit die Betriebsrente als Anreiz und sichere Vorsorge zu bieten wurde unter anderem diskutiert.
Fünf Varianten für eine Betriebsrente:
1.ine betriebliche Rentenzusage kann per Pensionskasse, als Direktversicherung, über einen Pensionsfonds, per Unterstützungskasse oder als sogenannte Direktzusage erfolgen. Der Arbeitgeber entscheidet, auf welchem der fünf Wege und mit welchem Anbieter er die Versorgung seiner Mitarbeiter organisiert. In tariflich gebundenen Betrieben kann ein Tarifvertrag die Wahl einschränken.
2.Hinter Direktzusagen und Unterstützungskassen stecken interne Lösungen des Arbeitgebers. Der Betrieb sagt eine Versorgung entweder direkt oder über ein firmeneigenes Institut, die sogenannte Unterstützungskasse, zu. Meist unterlegt er seine Zusagen nicht oder nicht voll mit Kapital. Der Betrieb kann das Versorgungskapital zwischendurch also für andere Zwecke verwenden.
3.In den drei anderen Varianten, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung (Lebensversicherer), überweist der Arbeitgeber die Spareuros für die Betriebsrenten an externe Versorgungsträger.
4.Externe Wege haben den Vorteil, dass sich Rentenansprüche leichter zu einem anderen Arbeitgeber mitnehmen lassen. Für die internen Varianten gibt es dafür keine gesetzliche Vorgabe.
5.In den drei externen Varianten beteiligen sich Arbeitnehmer stärker mit eigenem Geld. Es wird von ihrem Bruttogehalt direkt dafür abgezweigt. Damit die Leistungen stimmen, sollte ein externer Anbieter kostengünstig arbeiten und erfolgreich Kapital anlegen. Arbeitgeber sollten dies kritisch prüfen, bevor sie sich entscheiden. Und Arbeitnehmer sollten versuchen, über den Betriebsrat an einer guten Auswahl mitzuwirken.
Schutz im Insolvenzfall
“Wählen Sie eine Betriebsrente mit viel Garantie, wenn Sie schon etwas älter sind”, führt Oliver Kirchner aus. Geschützt sind im Insolvenzfall nur garantierte Leistungen. Bei einer Betriebsrente mit Fondsinvestment sind bei einer Pleite des Anbieters nur Ihre eingezahlten Beiträge abgesichert. Dafür sind die Renditechancen mit Fondsinvestments auf lange Sicht höher. Das sollten vor allem junge Arbeitnehmer bedenken.
Der Insolvenzschutz für eine Betriebsrente hängt davon ab, welchen der fünf Durchführungswege der Arbeitgeber gewählt hat. Für alle gilt, je nachdem, wie die Betriebsrente organisiert ist, Folgendes:
– Firmen, die eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds anbieten, müssen Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) sein. Geht eine Firma pleite, übernimmt der PSV die Zahlung der Betriebsrenten. Beim Pensionsfonds tritt der PSV jedoch erst an zweiter Stelle ein. Wenn der Arbeitgeber, der die betriebliche Altersversorgung für seine Mitarbeiter über einen Pensionsfonds organisiert hat, pleitegeht, muss damit ja nicht auch der Pensionsfonds zahlungsunfähig sein. Erst wenn auch der Fonds nicht mehr zahlt, springt der Verein ein.
– Direktversicherungen sind Lebensversicherungen und werden von Lebensversicherungsunternehmen angeboten. Diese werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kontrolliert. Geht ein Versicherer pleite, ist das Geld der Kunden durch Protektor, die Auffanggesellschaft der Lebensversicherer, geschützt.
In Ausnahmefällen springt aber auch hier der PSV ein. Er kommt für Renten und Anwartschaften aus Direktversicherungen auf, wenn der Arbeitgeber noch kein unwiderrufliches Bezugsrecht für den Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen vereinbart oder er ihre Ansprüche verpfändet oder beliehen hatte. Solche Konstruktionen gibt es nur bei einer arbeitgeberfinanzierten Versorgung.
Der Insolvenzverwalter hätte nach der Firmenpleite Zugriff auf die Versicherung. Damit verschwände die Altersvorsorge der Angestellten in der Insolvenzmasse. Der PSV würde dann einspringen.
Garantiert ein Versicherer, dass er die Altersversorgung unwiderruflich zahlen wird, muss der Arbeitgeber dem PSV nicht beitreten. Beteiligt sich auch der Arbeitnehmer an der Zusatzversorgung per Gehaltsumwandlung, ist eine solche Garantie des Direktversicherers sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Möglichkeiten und rechtliche Zusammenhänge wurden erläutert, diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht. Die Veranstaltung brachte den Teilnehmer neue Erkenntnisse und war ein voller Erfolg.
V.i.S.d.P.:
Oliver Kirchner
Geschäftsführer
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Das Unternehmen Freebird beschäftigt ausschließlich Wirtschafts- und Unternehmensberater, die neben ihrem theoretischen Fachwissen vor Allem über praktische Fähigkeiten und Erfahrungen für ein erfahrenes Krisenmanagement und Lösungen verfügen. Das Team der Freebird begleitet Unternehmen in der Umsetzung und schafft den erforderlichen Zugang zu Know How und praktischen Lösungen mit einem Maximum an Sicherheit und Seriosität zur Entwicklung und Umsetzung eines individuell zugeschnittenem und unverbindlichem Gesamtkonzeptes. Weitere Informationen unter: www.freebird-online.de
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