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Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf aus Hamburg berät deutsche Investoren beim sicheren Erwerb und der Verwaltung französischer Immobilien
Hamburg, Oktober 2025 – Französische Immobilien gelten für deutsche Anleger seit Jahren als Inbegriff von Stabilität, Lebensqualität und langfristiger Wertentwicklung. Ob als Ferienhaus an der Côte d’Azur, Stadtwohnung in Paris oder Landhaus in der Provence – die Nachfrage nach Immobilien in Frankreich bleibt ungebrochen. Doch die Investition jenseits der Grenze will gut überlegt sein: Die rechtlichen, steuerlichen und kulturellen Unterschiede zum deutschen Markt sind erheblich.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, international erfahrener Jurist und Experte für grenzüberschreitendes Immobilienrecht, berät deutsche Käufer umfassend bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Investitionen in Frankreich – von der ersten Marktanalyse bis zur langfristigen Verwaltung.
Frankreich: Stabiler Markt mit hoher Lebensqualität
Frankreich zählt zu den größten und attraktivsten Immobilienmärkten Europas. Jährlich investieren Tausende deutsche Privatanleger und institutionelle Investoren in französische Immobilien – nicht nur wegen der landschaftlichen und kulturellen Reize, sondern auch aufgrund der stabilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
“Frankreich bietet im Vergleich zu vielen anderen Ländern der Eurozone eine bemerkenswerte Marktkontinuität”, erklärt Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf. “Wertverluste sind in den gefragten Regionen selten, die Nachfrage ist konstant hoch, und die rechtlichen Eigentumsstrukturen bieten grundsätzlich einen soliden Schutz.”
Hinzu kommt der anhaltende Wunsch vieler Deutscher, einen Zweitwohnsitz im Ausland zu besitzen – ob für den eigenen Urlaub, die Altersvorsorge oder als vermietbare Kapitalanlage.
Attraktive Chancen für Anleger
Die Motive für ein Immobilieninvestment in Frankreich sind vielfältig:
* Langfristige Wertsteigerung: Besonders in Ballungszentren wie Paris, Lyon oder Bordeaux sowie in touristischen Regionen wie der Provence oder der Côte d’Azur sind Immobilien traditionell wertstabil.
* Mieteinnahmen: Ferienwohnungen oder möblierte Apartments in touristisch beliebten Gegenden bieten attraktive Renditechancen.
* Lebensqualität: Neben der finanziellen Rendite spielt oft der emotionale Faktor eine Rolle – viele Investoren möchten ihre Immobilie selbst zeitweise nutzen.
* Diversifikation: Für Kapitalanleger bietet der französische Markt eine Möglichkeit, Vermögenswerte international zu streuen.
* Steuerliche Gestaltungsspielräume: Frankreich ermöglicht über spezielle Modelle – etwa die “location meublée non professionnelle (LMNP)” – legale steuerliche Vorteile bei Vermietung und Abschreibung.
Die häufigsten Fallstricke beim Immobilienkauf in Frankreich
So verlockend der französische Markt auch ist – rechtliche und steuerliche Hürden lauern an vielen Stellen. Ohne professionelle Begleitung können sie teuer werden.
1. Vorvertragliche Bindung:
In Frankreich sind bereits Vorverträge – “compromis de vente” oder “promesse de vente” – rechtsverbindlich. Käufer verpflichten sich damit faktisch zum Erwerb der Immobilie, oft gegen eine Anzahlung von 5-10 %. Eine voreilige Unterschrift ohne rechtliche Prüfung kann gravierende Konsequenzen haben.
2. Sprachliche Hürden:
Kaufverträge werden ausschließlich in französischer Sprache verfasst. Eine fehlerhafte Übersetzung oder unklare Begriffe können zu Missverständnissen führen – besonders in Bezug auf Mängel, Eigentumsverhältnisse oder Belastungen des Grundstücks.
3. Rolle des Notars:
Der französische Notar (“notaire”) ist kein parteiischer Vertreter, sondern staatlich bestellter Amtsträger. Seine Aufgabe besteht darin, die Rechtmäßigkeit der Transaktion zu gewährleisten – nicht jedoch, die Interessen des Käufers zu vertreten. Daher ist eine unabhängige anwaltliche Beratung zwingend erforderlich.
4. Eigentumsstrukturen:
In Frankreich gibt es mehrere Formen des Eigentumserwerbs – etwa als Alleineigentum, Miteigentum (“en indivision”) oder über eine Gesellschaftsstruktur (“Société Civile Immobilière”, kurz SCI). Jede Variante hat unterschiedliche steuerliche und haftungsrechtliche Folgen.
5. Steuerliche Doppelbelastung:
Ohne sorgfältige Planung droht eine doppelte Besteuerung von Einkünften oder Veräußerungsgewinnen in Deutschland und Frankreich. Zwar existiert ein Doppelbesteuerungsabkommen, doch dessen praktische Anwendung ist komplex und erfordert genaue Abstimmung.
6. Erbrechtliche Stolperfallen:
Das französische Erbrecht basiert auf dem Prinzip der “réserve héréditaire”, also zwingender Erbquoten. Diese unterscheiden sich erheblich vom deutschen Recht. Wer keine klare Nachlassplanung trifft, riskiert, dass der Nachlass nach französischem Recht verteilt wird – oft entgegen den eigenen Vorstellungen.
7. Finanzierung und Sicherheiten:
Französische Banken verlangen häufig umfangreiche Sicherheiten und Nachweise. Zudem können Währungsschwankungen und grenzüberschreitende Finanzierungen zusätzlichen Aufwand bedeuten.
“Viele Mandanten unterschätzen die Tragweite eines Immobilienerwerbs im Ausland”, erklärt Henning Schwarzkopf. “Ein vermeintlich einfacher Kauf kann schnell zu einem komplexen Vertragswerk mit internationalen Steuer- und Erbfolgen werden. Hier ist es entscheidend, von Beginn an rechtlich sauber zu planen.”
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf: Internationale Erfahrung für grenzüberschreitende Investitionen
Henning Schwarzkopf ist ein deutscher Rechtsanwalt mit internationalem Profil. Nach seiner Zulassung studierte und arbeitete er in den USA, Hongkong, Singapur und Südfrankreich. Heute führt er in Hamburg und in Anintibes, Frankreich eine Kanzlei, die sich auf internationales Wirtschafts- und Immobilienrecht spezialisiert hat.
Seine Mandanten sind vor allem Privatpersonen, Family Offices und mittelständische Unternehmen, die Vermögenswerte im Ausland erwerben oder verwalten. Durch seine langjährige Tätigkeit im internationalen Umfeld versteht Schwarzkopf nicht nur die rechtlichen, sondern auch die kulturellen Unterschiede, die bei grenzüberschreitenden Geschäften eine entscheidende Rolle spielen.
“Ich begleite Mandanten nicht nur juristisch, sondern auch strategisch”, sagt Schwarzkopf. “Ein Immobilienkauf in Frankreich ist immer auch ein interkulturelles Projekt – und er gelingt nur, wenn rechtliche Klarheit und wirtschaftliches Verständnis Hand in Hand gehen.”
Umfassende Beratungsleistungen – von der Planung bis zur Verwaltung
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf bietet eine ganzheitliche Beratung für deutsche Investoren, die in Frankreich Immobilien erwerben oder besitzen. Seine Leistungen umfassen:
* Rechtliche Due Diligence: Prüfung von Eigentumsverhältnissen, Lasten, Hypotheken und Baugenehmigungen.
* Vertragsgestaltung und -prüfung: Analyse und Anpassung französischer Vorverträge (“compromis de vente”) und Kaufverträge (“acte authentique”) auf Deutsch und Französisch.
* Strukturberatung: Auswahl der passenden Eigentumsform (z. B. SCI, Miteigentum, Gesellschaftsstruktur) unter Berücksichtigung von Steuer- und Erbrecht.
* Koordination mit Notaren und Steuerberatern: Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnern in Frankreich zur Sicherstellung der rechtlichen und steuerlichen Compliance.
* Erb- und Nachlassplanung: Gestaltung grenzüberschreitender Testamente und Nachfolgeregelungen für Immobilien in Frankreich.
* Begleitung bei Vermietung und Verkauf: Unterstützung bei Vertragsgestaltung, Haftungsfragen und steuerlicher Optimierung.
* Streitbeilegung: Beratung und Vertretung in deutsch-französischen Immobilienstreitigkeiten, insbesondere bei Vertragsbruch oder Baumängeln.
“Gerade im französischen Immobilienrecht ist Prävention der beste Schutz”, betont Schwarzkopf. “Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann nicht nur Kosten sparen, sondern auch spätere Konflikte vermeiden.”
Beispiel aus der Praxis
Ein deutsches Ehepaar erwirbt eine Ferienvilla in der Provence. Der Makler legt einen Vorvertrag zur Unterschrift vor – ohne deutsche Übersetzung. Die Käufer zahlen eine Anzahlung, erfahren jedoch später, dass das Grundstück durch ein Wegerecht belastet ist und Teile der Bausubstanz ohne Genehmigung errichtet wurden.
“Ein klassischer Fall, der sich mit einer kurzen Vertragsprüfung hätte vermeiden lassen”, erklärt Schwarzkopf. “Wir konnten den Mandanten helfen, den Vertrag rückabzuwickeln – doch der Fall zeigt, wie wichtig juristische Vorsicht im Auslandsgeschäft ist.”
Nachhaltige Investitionen durch rechtliche Klarheit
Neben klassischen Wohnimmobilien interessieren sich zunehmend auch institutionelle Anleger für nachhaltige Projekte in Frankreich – etwa im Bereich erneuerbare Energien oder ökologische Ferienanlagen. Auch hier sind rechtliche Fragen zur Flächennutzung, Finanzierung und Haftung entscheidend.
“Der Trend geht eindeutig zu nachhaltigen und langfristig werthaltigen Anlagen”, beobachtet Schwarzkopf. “Gerade in Südfrankreich entstehen viele innovative Projekte, bei denen Investoren von steuerlichen Vorteilen profitieren können – vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen werden sauber gestaltet.”
Fazit: Chancen nutzen – Risiken vermeiden
Frankreich bleibt ein faszinierender Markt für Immobilieninvestoren. Stabilität, Renditechancen und Lebensqualität sprechen für sich. Doch wer dort investieren möchte, sollte die rechtlichen Spielregeln kennen – und sich nicht allein auf Makler oder Notare verlassen.
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf unterstützt deutsche Anleger dabei, ihre Investitionen in Frankreich rechtssicher, steuerlich optimiert und langfristig erfolgreich zu gestalten.
Sein Ansatz verbindet juristische Präzision, internationale Erfahrung und praktische Lösungsorientierung – eine Kombination, die in grenzüberschreitenden Immobiliengeschäften unverzichtbar ist.
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Über Henning Schwarzkopf
Henning Schwarzkopf ist ein deutscher Rechtsanwalt mit internationaler Ausrichtung. Nach Stationen in den USA, Hongkong, Singapur und Südfrankreich berät er heute Mandanten aus Deutschland und dem Ausland in Fragen des internationalen Wirtschafts-, Gesellschafts- und Immobilienrechts.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf deutsch-französischen Immobilieninvestitionen sowie auf der rechtssicheren Gestaltung grenzüberschreitender Verträge. Seine Beratung zeichnet sich durch fundierte Fachkenntnis, interkulturelle Sensibilität und jahrzehntelange Erfahrung in internationalen Märkten aus.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L.
Herr Henning Schwarzkopf
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Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L., ist seit vielen Jahren in Hamburg und in Südfrankreich tätig. Er berät Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen rechtlichen Belangen rund ihre geschäftlichen Aktivitäten und unterstützt sie bei allen damit verbundenen im juristischen und praktischen Fragestellungen.
Vor Ort greift er auf ein breit aufgestelltes Netzwerk hochqualifizierter Fachleute und Spezialisten aus unterschiedlichen Bereichen zurück. Dank seiner Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und seiner langjährigen Präsenz in Monaco und an der Côte d´Azur verfügt er über umfassende grenzüberschreitende Erfahrung und berät seine Mandanten individuell, lösungsorientiert und kompetent.
Seine Kanzlei steht für Transparenz, gründliche rechtliche Analyse, Effizienz und Zuverlässigkeit.
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