Frankfurt: Verbleibende Spielräume bei Sozialwohnungsbindung

Frankfurt: Verbleibende Spielräume bei Sozialwohnungsbindung

Anwältin für Öffentliches Bau- und Planungsrecht stellt rechtliche Einschätzung vor

Frankfurt: Verbleibende Spielräume bei Sozialwohnungsbindung

Die ImmoConcept GmbH erhebt regelmäßig Daten für den Frankfurter Wohnungs- und Immobilienmarkt

Frankfurt, 14. November 2017 – Die Stadt Frankfurt zieht die Stellschrauben bei der Vorgabe von Sozialwohnungsquoten gegenüber Investoren und Projektentwicklern an, um die Zahl geförderter Wohnungen kontinuierlich zu erhöhen. Gleichzeitig verbleiben für die Bauträger aber Spielräume. Das geht aus einer Einschätzung der auf Öffentliches Bau- und Planungsrecht spezialisierten Rechtsanwältin Dr. Nina Jarass Cohen von der Kanzlei FPS hervor, die sie heute bei einer Veranstaltung des Frankfurter Immobilien- und Beratungsunternehmens ImmoConcept vorstellte.

Demnach beziehen sich die von der Stadt angestrebten 30 Prozent Sozialwohnungsquote (jeweils 15 Prozent über den ersten und zweiten Förderweg) zum Beispiel nur auf die in einem neuen Bebauungsplan über das bestehende Baurecht hinaus zusätzlich erlaubte Wohnfläche. Dies müsse bei der Projektentwicklung immer sehr genau herausgearbeitet werden. Die Vorgabe von “30 Prozent der Bruttogeschossfläche” beinhalte zudem Interpretationsspielräume. So sei nicht immer eindeutig, welche Flächen genau zu der zusätzlichen Bruttogeschossfläche zählen, und ob zum Beispiel nur oberirdische oder auch unterirdische Flächen relevant sind.

Darüber hinaus seien für jede Vereinbarung einer Sozialwohnungsbindung individuell das Koppelungsverbot sowie das Angemessenheitsgebot aus § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) zu prüfen. Demnach dürfe die Stadt die aus einer Bebaubarkeit resultierende Bodenwertsteigerung nicht grenzenlos abschöpfen. Das Vorhaben muss wirtschaftlich rentabel bleiben. Im Einzelfall bestehe zum Beispiel über die Herabsetzung des Stellplatzbedarfs die Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit eines Projekts zu erhöhen.

Die Förderprogramme sehen unterschiedliche Belegungs- und Mietpreisbindungen vor. Im ersten Förderweg liegt die zulässige Miete zwischen 5,00 Euro und 7,00 Euro pro Quadratmeter je nach Einkommensstufe und energetischem Standard. Die Dauer der Zweckbindung beträgt 20 Jahre. Das im Juli dieses Jahres vom Frankfurter Magistrat novellierte Mittelstandsprogramm (zweiter Förderweg) sieht eine Zweckbindung von nunmehr 30 Jahren vor und erlaubt eine Miethöhe von 8,50 Euro bis 10,50 Euro pro Quadratmeter, wobei die Differenz zu 8,50 Euro an die Stadt abzuführen ist. Zum Vergleich: Die aktuelle Wohnungsmarktstudie der ImmoConcept GmbH ergab für Frankfurt Neubau-Mieten von durchschnittlich 14,64 Euro pro Quadratmeter.

Bauträgern und Investoren empfiehlt Dr. Cohen ihre Projekte frühzeitig bei der Bauaufsicht und der Stadtplanung vorzustellen und “eine einvernehmliche Lösung zur Sozialwohnungsbindung anzustreben”. Sie sollten außerdem moderne Planungs- und Bautechniken einsetzen, um die Baukosten zu senken. Letztlich beuge eine Durchmischung von regulär verkauften Wohnungen und geförderten Wohnungen einer Ghettobildung vor. Dies sei auch für die Investoren langfristig von Vorteil, da es sich positiv auf die Rendite auswirke.

Die ImmoConcept GmbH wurde 1989 als Lorenz & Klaehre GmbH gegründet und erhebt seit 2003 regelmäßig Daten für den Frankfurter Immobilienmarkt. Das Unternehmen hat bis heute Immobilien im Wert von über 700 Millionen Euro vermittelt. Die Schwerpunkte liegen im Neubauvertrieb und im Investmentgeschäft.

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