München, 23.10.2012 – Ein per Post versandter Fragebogen sorgt seit Anfang Oktober für erneute Aufregung bei den Kunden der Clerical Medical Investment Group (CMI), nachdem sich erst im Juli 2012 der Bundesgerichtshof mit den Schadensersatzforderungen der Anleger gegen die englische Versicherungsgesellschaft auseinandergesetzt hatte.
Die geschädigten Versicherungsnehmer hatten im Rahmen verschiedener fremdfinanzierter Rentenmodelle, die unter Namen wie ” Sicherheits-Kompakt-Rente”, “Europlan” oder “System-Rente” vertrieben wurden, Policen der CMI abgeschlossen und dadurch hohe Verluste erlitten.
In mehreren von der Münchner Kanzlei Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen geführten Schadensersatzprozessen wurden schwere Beratungspflichtverletzungen der Versicherungsgesellschaft festgestellt. Insbesondere die bei Abschluss der Versicherung gemachten Renditeprognosen seien zu hoch angesetzt gewesen. Die dort federführenden Rechtsanwälte Tobias Pielsticker und Urban Schädler sprachen nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. Juli 2012 von einem Grundsatzurteil, auf welches die vielen von ihnen vertretenen Anleger lange gewartet hätten. Diese Einschätzung hat sich als zutreffend erwiesen, in den letzten Monaten konnten die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen bundesweit hohe Schadensersatzzahlungen für die vertretenen Anleger durchsetzen.
Nun reagiert Clerical Medical (CMI) in Form eines Schreibens, welches seit Anfang Oktober an die betroffenen Versicherungsnehmer verschickt wird. Die geschädigten Anleger werden darin aufgefordert, “zur Klärung des Sachverhalts” und “zur eingehenden Prüfung des geltend gemachten Anspruchs” einen umfangreichen beigefügten Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden. Viele der so kontaktierten Anleger nahmen diese Rückmeldung ihrer Versicherungsgesellschaft auf den ersten Blick auch als ein positives Zeichen für eine späte Einsicht der CMI wahr und wandten sich mit Bitte um eine Einschätzung an ihre Anwälte.
Nachdem sich die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen intensiv mit dem Fragenkatalog auseinandergesetzt haben, können sie die betroffenen Anleger nur zur allergrößten Vorsicht aufrufen. Entgegen dem ersten Anschein birgt der Fragebogen in rechtlicher Hinsicht große Gefahren für die angeschriebenen Anleger. Im schlimmsten Fall kann eine unbedachte Beantwortung der Fragen jeden begründeten Schadensersatzanspruch gegen die Clerical Medical (CMI) zunichte machen.
Schon die ersten Fragen zu den persönlichen Angaben der Versicherungsnehmer und den abgeschlossenen Versicherungspolicen halten die Anwälte für befremdlich. “Aus den vielen Prozessen gegen die CMI wissen wir genau, dass die Versicherungsgesellschaft alle die Versicherungspolice betreffenden Daten umfassend archiviert in Ihren Akten hat.”, wundert sich Rechtsanwalt Forster von der Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen über die Neugier der Gesellschaft. Auch die regelmäßig erfolgte Fremdfinanzierung und die damit verbundene Abtretung der Policen an die Banken sei der Clerical Medical grundsätzlich genauso bekannt wie jede vom Anleger beantragte