Forderungsausfälle vermeiden durch Einkaufsbummel beim Schuldner: Neue Wege des Forderungsmanagements

– Hilfe für Gläubiger UND Schuldner
– Wenn Mahnungen/Inkasso ohne Erfolg
– Kein Anwalt und Gericht nötig
– ca. 60 – 70% für Altforderungen
Lösung: Verkauf und Aufrechnung, § 387 BGB

Hamburg, den 19. Februar. Unternehmen haben seit jeher mit Forderungsausfällen ihrer Geschäftspartner zu kämpfen und müssen deshalb entscheiden, ob Sie weitere Zeit und Geld für ein Gerichtsverfahren investieren möchten, dessen Ausgang ungewiss ist. Selbst nach einem erfolgreichen Prozess besteht die Gefahr der Insolvenz des Schuldners. Nicht nur die bisherige Forderung muss abgeschrieben werden – es kommen noch weitere Kosten für Anwalt und Gericht hinzu. Allein im 1. Halbjahr 2012 mussten in Deutschland aufgrund von Insolvenzen 22,8 Mrd. EUR abgeschrieben werden. Zudem müssen Unternehmen im immer stärker werdenden Wettbewerb auf ihre Liquidität und Effizienz achten. Hierzu gehört eine clevere Einkaufspolitik, gemäß der alten Kaufmannsregel: “Im Einkauf liegt der Gewinn”. Auf neue Weise werden nun diese zwei Aspekte des erfolgreichen Wirtschaftens – einerseits Forderungsausfälle vermeiden sowie andererseits günstige Beschaffung von Waren und Dienstleistungen- auf www.smart-collect.de zum Vorteil aller Beteiligten zusammengeführt.

Wie geht das zusammen? Auf www.smart-collect.de treffen sich Verkäufer und Käufer von überfälligen – titulierten wie nicht titulierten – B2B-Forderungen. Einzelne Forderungen gegen Unternehmen können dort mit Abschlag verkauft werden. Der Käufer der Forderung benötigt meist bestimmte Waren oder möchte eine bestimmte Dienstleistung in Anspruch nehmen. Der Schuldner der Forderung bietet genau diese Ware bzw. Dienstleistung an. Der Käufer der Forderung kauft die benötigte Ware beim Schuldner und “bezahlt” durch Aufrechnung mit der Forderung. Im Vergleich zum üblichen Verkauf von notleidenden Forderungen an professionelle Aufkäufer, wo oft nur zwischen 5 – 20% realisiert werden, erlöst der Verkäufer auf www.smart-collect.de erfahrungsgemäß zwischen 60 – 70% seiner Forderung. Diese vergleichsweise hohe Quote ergibt sich aus der sinnvollen Verwendung der schon eigentlich fast wertlosen Forderung, indem Sie zum Einkauf verwendet wird. Dies ist effizienter, als der Versuch, einen illiquiden Schuldner zu einer Zahlung zu bewegen, die er aufgrund leerer Kassen ohnehin nicht leisten kann.

Der Verkäufer registriert sich kostenlos und gibt die Daten der Forderung (Forderungshöhe, Schuldnerdaten, Preisvorstellung, etc.) in ein standardisiertes Onlineformular ein – ähnlich wie bei einem Ebay-Angebot. Kaufinteressenten können www.smart-collect.de nach Branchen sowie Postleitzahlengebieten durchsuchen, um eine Forderung zu finden, die für sie von Interesse sein könnte. Nachdem sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis geeinigt haben und die Forderung auf den Käufer übertragen wurde, erwirbt der Käufer beim Schuldner Waren bzw. bezieht dessen Dienstleistung. Er “bezahlt” den Schuldner anschließend nicht mit Geld, sondern durch Aufrechnung/Verrechnung mit der günstig erworbenen Forderung. Der redliche Schuldner reduziert somit seine Schulden. Der Verkäufer realisiert seine Forderung, ihm entstehen Kosten nur im Erfolgsfall. Bei erfolgreichem Verkauf fällt ein Erfolgshonorar von 10% an. Der Verkäufer kann somit ohne Kostenrisiko mit SMART-COLLECT die Chancen auf eine Realisierung erhöhen. Laut der Herbstumfrage 2012 des BDIU unter Inkassounternehmen ist in 77% aller Fälle der Grund für eine Zahlungsverzögerung eines Unternehmens der Ausfall von Zahlungen eigener Kunden. Der Verkäufer der Forderung verhindert durch SMART-COLLECT somit selbst in Zahlungsschwierigkeiten zu kommen. Arbeitsplätze bei Ihm und seinen Zulieferern werden gesichert. Der Käufer der Forderung erhält die Möglichkeit günstig einzukaufen.

Um die nötige Sicherheit und das nötige Vertrauen zu gewährleisten, prüft SMART-COLLECT bei jeder Registrierung die Identität des Nutzers (Käufer wie Verkäufer) anhand des Bankident-Verfahrens. Durch die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten wurden die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vollständig erfüllt. SMART-COLLECT schaltet darüber hinaus eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die PW AG (verwaltetes Treuhandvolumen mehr als 200 Mill. EUR) als Treuhänderin ein. Diese verwahrt beispielsweise den Kaufpreis bis auch die Forderungsdokumente vom Verkäufer eingegangen sind und die Rücktrittsfrist des Käufers verstrichen ist. Durch das Rücktrittsrecht von 6 Wochen beim Erwerb von nicht titulierten Forderungen ist der Käufer bei Einreden des Schuldners (z.B. mangelhafte Leistung des Forderungsverkäufers) abgesichert. Denn bei berechtigten Einreden des Schuldners ist eine Aufrechnung nicht möglich.

Die Aufrechnung mit titulierten Forderungen ist unkompliziert und funktioniert reibungslos. Bei nicht titulierten Forderungen erleichtert die Kooperationsbereitschaft des Schuldners die Aufrechnung. Erfahrungsmäßig liegt die Quote redlicher, also kooperierender Schuldner bei 80 – 85%. Diese Schuldner sind meist froh, ihre Schulden reduzieren zu können ohne in ihre Kasse greifen zu müssen. Dies sollte der Käufer einer nicht titulierten Forderung im Vorfeld der Transaktion abklären. Hält man sich an diese Handlungsempfehlungen stehen einem günstigen Wareneinkauf, bzw. Dienstleistung und damit der Realisierung von überfälligen Forderungen über SMART-COLLECT nichts mehr im Weg.

Das Konzept von SMART-COLLECT bietet allen Parteien Vorteile: Der Gläubiger/Verkäufer realisiert seine Forderung in der Regel schneller und günstiger als über den Gerichtsweg. Der Käufer kommt vergünstigt an Ware, da er die Forderung mit Abschlag erwirbt, aber mit dem vollen Nominalwert aufrechnen kann. Der Schuldner reduziert seine Verbindlichkeiten durch Warenlieferung und bekommt eine zweite Chance. Auf www.smart-collect.de kommen alle Parteien zusammen.

Über:

Smart-Collect GmbH & Co. KG
Herr Christoph Zettler
Jungfernstieg 49
20354 Hamburg
Deutschland

fon ..: 040 734357920
web ..: http://www.smart-collect.de
email : c.zettler@smart-collect.de

Über SMART-COLLECT
SMART-COLLECT wurde von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten entwickelt, um Gläubigern wie auch Schuldnern einen Weg aufzuzeigen, ihre Forderungen ohne Anwalt und Gericht zu realisieren, indem diese mit Abschlag über www.smart-collect.de an jemanden verkauft werden, der die Ware des Schuldners gerade gebrauchen kann. Der Käufer der Forderung spart bares Geld beim Einkauf. Der Gläubiger realisiert seine Forderung. Der Schuldner reduziert seine Schulden. Eine Win-Win-Win-Situation dank SMART-COLLECT.

Pressekontakt:

Smart-Collect GmbH & Co. KG
Herr Christoph Zettler
Jungfernstieg 49
20354 Hamburg

fon ..: 040/734357920
web ..: http://www.smart-collect.de
email : c.zettler@smart-collect.de