Förderung für betriebliche Experimentierräume startet

Förderung für betriebliche Experimentierräume startet

BMAS veröffentlicht Förderrichtlinie “Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel

Förderung für betriebliche Experimentierräume startet

Berlin, 14.08.2017

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Förderrichtlinie “Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel” veröffentlicht. Nachdem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits im Juni 2017 den Startschuss für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen gegeben hatte, können nun auch Fördermittel für die Einrichtung neuer Lern- und Experimentierräume beantragt werden. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unterstützt die Entwicklung und Erprobung dieser Innovationen und sichert durch ihre sozialpartnerschaftliche Struktur und die Partnernetzwerke den Transfer dieser Innovationen.

Die Einrichtung der betrieblichen Lern- und Experimentierräume ist eine Antwort auf die Herausforderungen und offenen Fragen, die die Digitalisierung der Arbeitswelt stellt. Die Idee: In geschützten Räumen können Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen erproben, die in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit oder Wissensmanagement durchgeführt werden. Unternehmensleitung und Beschäftigte suchen gemeinsam und ohne Vorbehalte nach neuen Wegen, den Wandel der Arbeitswelt zu gestalten. Teilnehmende Unternehmen und Verwaltungen können ihre Experimentierräume auf dem Online-Portal www.experimentierraeume.de präsentieren und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.

Die Ergebnisse der Experimentierräume sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Impulse für betriebliche Veränderungsprozesse geben. Förderfähig sind Lern- und Experimentierräume, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln, auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden.

Mit Veröffentlichung der Richtlinie können sich antragsberechtigte Unternehmen, Verwaltungen und Einrichtungen bis zum 30. Oktober 2017 um eine Förderung bewerben. Die Förderung beginnt im ersten Halbjahr 2018, der maximale Förderzeitraum beträgt drei Jahre.

Weitere Informationen und Materialien zum Bewerbungsverfahren, den Förderbedingungen und dem Leistungsumfang finden Sie auf der Webseite der mit der Durchführung des Verfahrens betrauten gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH unter: www.gsub.de/projekte/fachkraeftesicherung-in-der-wirtschaft/EXP/

Die Initiative Neue Qualität der Arbeit: Zukunft sichern, Arbeit gestalten
Attraktive Arbeitsbedingungen sind heute mehr denn je ein Schlüssel für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland und bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Fachkräftesicherung in Unternehmen und Verwaltungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt daher mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) eine Plattform, auf der sich Verbände und Institutionen der Wirtschaft, Unternehmen, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit, Sozialversicherungsträger, Kammern und Stiftungen gemeinsam mit der Politik für eine neue, nachhaltige Arbeitskultur einsetzen – entlang der Themenfelder Personalführung, Gesundheit, Wissen & Kompetenz sowie Chancengleichheit & Diversity. Als unabhängiges Netzwerk bietet die Initiative konkrete Beratungs- und Informationsangebote für Betriebe und Verwaltungen sowie vielfältige Austauschmöglichkeiten in zahlreichen – auch regionalen – Unternehmens- und Branchennetzwerken.
Weitere Informationen zur Initiative Neue Qualität der Arbeit unter www.inqa.de

Kontakt
INQA-Pressestelle c/o ressourcenmangel GmbH
Thomas Beck
Schlesische Str. 26 c4
10997 Berlin
030 – 59 00 37 487
presse@inqa.de
http://www.inqa.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden