Firmengründung USA – Jetzt eine US AG für nur 499,– gründen

Wir organisieren und begleiten Ihre Firmengründung in den USA. Die Firmengründung z. B. einer Corporation (US Aktiengesellschaft) erfolgt grundsätzlich binnen 48 Stunden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Gründung von Partnerships – General Partnership („Allgemeine bzw. Gewöhnliche Partnerschaft”, welche mit der OHG vergleichbar ist), die Limited Partnership, kurz LP („Begrenzte Partnerschaft”, die mit der KG vergleichbar ist), die Limited Liability Partnership, kurz LLP („Partnerschaft mit begrenzter Haftung”, die eine Zwischenform zwischen einer KG und einer GmbH darstellt) – oder der Gründung einer Limited Liability Companies, kurz LLC („Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, halbwegs vergleichbar mit einer deutschen GmbH).
Wir organisieren und begleiten Ihre Firmengründung in den USA. Die Firmengründung z. B. einer Corporation (US Aktiengesellschaft) erfolgt grundsätzlich binnen 48 Stunden. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Gründung von Partnerships – General Partnership („Allgemeine bzw. Gewöhnliche Partnerschaft”, welche mit der OHG vergleichbar ist), die Limited Partnership, kurz LP („Begrenzte Partnerschaft”, die mit der KG vergleichbar ist), die Limited Liability Partnership, kurz LLP („Partnerschaft mit begrenzter Haftung”, die eine Zwischenform zwischen einer KG und einer GmbH darstellt) – oder der Gründung einer Limited Liability Companies, kurz LLC („Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, halbwegs vergleichbar mit einer deutschen GmbH).

Während man EUR 25.000,- Kapital z.B. zur Gründung einer GmbH oder EUR 50.000,- zur Gründung eine AG in Deutschland benötigt, kann in den USA eine Corporation schon mit deutlich weniger Kapital gegründet werden.

Den Weg freigemacht hat dafür der Europäische Gerichtshof mit seinen Grundsatzentscheidungen „Centros“, „Überseering“ und „Inspire Art“. Der Bundesgerichtshof hat im Anschluss daran seine Rechtsprechung auch geändert und damit die Möglichkeit geschaffen, dass Gesellschaften, die im Ausland gegründet, jedoch in Deutschland ihre Geschäftstätigkeit ausüben, auch hier rechtsfähig sind und mithin Zweigniederlassungen gründen können, ohne dass sie ein Stammkapital wie bei der deutschen GmbH oder AG erbringen müssen. Sie werden wie eine gebietsansässige Firma behandelt – sie können ein Gewerbe anmelden, z. B. eine Gaststättenerlaubnis beantragen oder eine § 34 c GewO-Erlaubnis beantragen, in Europa Konten eröffnen und Tochtergesellschaften gründen oder Gesellschaftsanteile übernehmen. In das deutsche Handelsregister werden Corporations als selbständige Niederlassung eingetragen, ohne dass ein bestimmtes Mindestkapital nachgewiesen werden muss.

Bei einer reinen Geschäftstätigkeit außerhalb der USA fällt in den USA nur eine jährliche Pauschalbesteuerung an. Die Pauschalsteuer ist bereits in der jährlichen Verwaltungsgebühr enthalten.

http://www.aczento.com/firmengruendung/firmengruendung-usa

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/1624 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig sind. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento
Bernd Meyer
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Deutschland
0800 0872424
info@aczento.com
http://www.aczento.com

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