Firmengründung USA – Die Gesellschaftsunterlagen einer Corporation, Inc

Eine Corporation existiert im Prinzip wie eine natürliche Person. Da sie aber nur durch die Beschlüsse ihres von den Aktienhaltern gewählten Aufsichtrats funktionieren kann, ist es sehr wichtig, dass alle Rechtsvorschriften genau eingehalten werden. Unsere Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Sie rechtlich voll unter dem Schutz Ihrer Corporation stehen, dass alle einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden und dass die vorgeschriebenen Schriftsätze über die Beschlüsse der Corporation immer korrekt aufgesetzt sind.
Eine Corporation existiert im Prinzip wie eine natürliche Person. Da sie aber nur durch die Beschlüsse ihres von den Aktienhaltern gewählten Aufsichtrats funktionieren kann, ist es sehr wichtig, dass alle Rechtsvorschriften genau eingehalten werden. Unsere Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Sie rechtlich voll unter dem Schutz Ihrer Corporation stehen, dass alle einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden und dass die vorgeschriebenen Schriftsätze über die Beschlüsse der Corporation immer korrekt aufgesetzt sind. Darüber hinaus sind unsere Anwälte selbstverständlich gerne bereit, Ihnen auch bei anderen Rechtsproblemen behilflich zu sein. Viele unserer Mandanten interessieren sich besonders für SEC-Börsengenehmigungen, für Aktienverkauf auf dem NASDAQ, OTC und anderen Börsenmärkten oder für Angestelltenverträge, Flugzeug-Treuhandverträge (Aircraft Trusts) zur legalen Beibehaltung der FAA Zulassung, Trademark-& Patent Anmeldungen oder für offizielle Namensänderungen des persönlichen Namens durch ein US-Oberlandesgericht und ähnliche juristische Dienste. Die Gebühren für diese Beratungen werden übrigens nicht nach Streitwert, sondern nach vorheriger Vereinbarung berechnet (in der Regel $300 pro Stunde).

Selbstverständlich behandeln wir alle Ihre Angelegenheiten streng vertraulich! Da sich unsere Mitarbeiter auf Ihre jeweiligen Rechts- und Aufgabengebiete spezialisiert haben, können wir gewährleisten, dass Ihnen je nach geographischer Herkunft, besonderem Anliegen oder allgemeinen Rechts-, Immigrations- oder Börsenmarktzutrittsfragen sowie für alle direkt die Corporationsverwaltung und Besteuerung in den verschiedenen Staaten der USA betreffende Fragen ein Ansprechpartner innerhalb seines Hauptaufgabenbereichs zur Verfügung steht. Wir können aus Platzmangel nicht alle unsere Mitarbeiter aufführen, sondern nur Ansprechpartner, die für Ihre besonderen Interessensgebiete in Frage kommen und zwar:

Ansprechpartner für alle Fragen unserer deutschsprachigen Mandanten, die sich direkt mit der Corporationsgestaltung, Verwaltung, Besteuerung, Kapitalisierung und Immigration in den verschiedenen Staaten der USA befassen

Dr. jur. William A. Wright, Präsident (Geschäftsführer) von US-Corporation Services, Inc., befasst sich vorwiegend mit Prozessführung, Immigrationen und sonstiger, juristischer Mandantenbetreuung.
Dr. jur. Bengt I. Stenbock, Manager, European Services, befasst sich ausschließlich mit der Verwaltung und Betreuung von US-Corporationen für Klienten aus dem europäischen Raum. (Dr. Stenbock spricht fließend Deutsch.)
Mrs. Barbara E. McHugh, Assistant Manager, European Services befasst sich als Stellvertreterin von Dr. Stenbock ausschließlich mit der Betreuung europäischer Klienten.(Mrs. McHugh spricht fließend Deutsch.)
Mrs. Jutta Stannard, Senior Administrative Assistant befasst sich als Assistentin von Dr. Stenbock und Mrs. McHugh ausschließlich mit der Betreuung europäischer Klienten. (Mrs. Stannard spricht fließend Deutsch.)
Mrs. Tamara L. Burton, USCS Vice President & Notary befasst sich mit firmeninterner Verwaltung und Liaison mit den Amtsgerichten und Handelsregistern der verschiedenen US- Behörden.
Claude Todoroff, Certified Public Accountant,ist US-Steuerberater und -Wirtschaftsprüfer und wird von uns für die Anfertigung Ihrer Einkommenssteuererklärungen (US- Federal-Imcome Tax Return) empfohlen. (Mr. Todoroff spricht fließend Deutsch.)
Dr. jur. Roger M. Bennett befasst sich mit US-Steuer- und Wirtschaftsrecht (Tax Attorney), sowie Patent- und Trademarkanmeldungen & Börsengenehmigungen für den NASDAQ-/OTC-Marktzutritt für den öffentlichen Aktienverkauf.
Dr.jur.Robert K. Fukushima befasst sich mit Gesellschafts- und Wirtschaftstrecht (spezialisiert auf Verträge) in Kalifornien und befasst sich mit Prozessführung in diesen Bereichen.

Ansprechpartner für allgemeine Rechtsfragen, wie etwa Prozessführung, Wahrung Ihrer Interessen unter US-Landes- oder -Bundesrechtssprechung, u.a. außerhalb von Kalifornien:

Dr. jur. Nick C. Collesides, Registered Agent für unsere Corporationen in Utah, kann ggfls. von unseren Klienten für die Wahrung ihrer Interessen in Utah engagiert werden, ist auf US- und Utah-Gesellschafts- und Immobilienrecht spezialisiert und befasst sich mit Prozessführung in diesem Bereich. (Dr. Collesides spricht Griechisch.)
Dr. jur. Joanna G. Miller, praktiziert in Oregon und kann ggfls. von unseren Klienten für die Wahrung ihrer Interessen in Oregon engagiert werden. Frau Dr. Miller ist auf Gesellschafts- und US-Konkursrecht spezialisiert und befasst sich mit Prozessführung in diesen Bereichen.
Dr. jur. J.K. Vollmer, Manager, French Territories, befasst sich ausschließlich mit der Verwaltung von Corporationen für Klienten aus dem französischsprachigen Raum (Dr. Vollmer spricht außerdem fließend Deutsch und Russisch)

Muss ich mit einer Corporation Mitglied der US-lndustrie- und Handelskammer werden?

Die Mitgliedschaft in einer US-lndustrie- und Handelskammer (Chamber of Commerce) ist zwar in den USA nicht vorgeschrieben, aber ist für eine Corporation nicht nur sinnvoll, sondern ist eigentlich eine Notwendigkeit, um dem möglichen Verdacht, dass es sich bei der Corporation um eine Briefkastenfirma handelt, entgegen zu wirken. Denn: Die US-lndustrie- und Handelskammern nehmen nur ordnungsgemäß geführte und seriöse Firmen als Mitglieder auf. Darüberhinaus genießen die Mitglieder der Chamber of Commerce zahlreiche Vorteile bei ihren Geschäftsbeziehungen mit anderen Mitgliedsfirmen, wie z.B. Rabatte, und eine bevorzugte Behandlung bei unseren Behörden. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags hängt von der Größe der Corporation und der Anzahl ihrer Angestellten ab. Im Durchschnitt liegt der Mitgliedsbeitrag bei etwa $750 pro Jahr. Gerne sind wir unseren Mandanten bei der Anmeldung ihrer Corporation bei der Chamber of Commerce behilflich.

Kann ich mit meiner Corporation NAFTA-Mitglied werden?

Die NAFTA (North American Free Trade Agreement) ähnelt der Europäischen Gemeinschaft. Jede Corporation kann Geschäfte innerhalb des NAFTA-Geltungsbereiches tätigen, da es unter der NAFTA zwischen den USA, Kanada und Mexiko keine Zölle mehr gibt. Schon kurz nach der Etablierung der NAFTA erreichten US- Exporte nach Mexiko Rekordhöhen von $50,8 Milliarden, 1995 flössen 29% aller US-Exporte in die NAFTA-Länder. Eine Corporation genießt also deutliche Vorteile gegenüber Firmen aus Europa oder Asien auf diesem wichtigen Markt. Wegen unserer internationalen Verbindungen ist unsere Kanzlei ganz besonders an der Förderung der NAFTA beteiligt.

(Dr. Stenbock, der Manager unserer europäischen Abteilung, wurde deshalb kürzlich anlässlich der jährlichen NAFTA-Business-Seminar-Tagung in Puerto Vallarta, Mexiko, mit einer Einladung als Redner geehrt.) Jede amerikanische, kanadische und mexikanische Corporation kann (und sollte) Mitglied bei der NAFTA Association of North America, Inc. werden. Man fördert damit nicht nur die wirtschaftliche Gemeinschaft von Nord Amerika sondern hat als Mitglied auch direkte Vorteile wie z.B. verbilligte Tarife bei Mietwagen von Hertz und Rabatte bei Holiday Inn und Hilton Hotels. Auch würde die NAFTA Association of North America, Inc. ihren Mitgliedern juristisch zur Seite stehen. Bei einem Rechtsstreit über Interpretationen des NAFTA Abkommens oder Verstößen seitens eines NAFTA Mitglieds, kann sich eine U.S. Corporation unter Kapiteln 11, 14, 19 und 20 des NAFTA

Abkommens an das World Bank International Center for the Settlement of Investment Disputes (ICSID), die United Nations Commission for International Trade law (UNCITRAL rules), oder das NAFTA Secretariat, Room 2061, Washington, DC 20230 wenden. Da man dafür aber einen Anwalt braucht, würde die NAFTA Association of North America, Inc. einer Mitglieds-Corporation einen Zuschuss von 50% der anfallenden Anwaltskosten geben (Limit $1.000). Es freut uns deshalb, Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit der NAFTA Association of North America, Inc. eine Vereinbarung treffen konnten, damit von Ausländern geführte U.S. Corporationen (ab $5 Millionen), die von unserer Kanzlei betreut werden, nicht für ihre Mitgliedschaft bezahlen müssen (normalerweise $2.000 jährlich). Vorstandsangehörige der Corporation bekommen einen offiziellen NAFTA Ausweis mit Foto, damit sie sich, falls erforderlich, als NAFTA Mitglied ausweisen können.

http://www.aczento.com/en/rechtsformen-in-den-usa/corporation-inc/gesellschaftsunterlagen

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/1752 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen.Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento
Bernd Meyer
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Deutschland
0800 0872424
info@aczento.com
http://www.aczento.com

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