Die meisten europäischen Unternehmen, die im kanadischen Markt tätig werden, gründen eine Kapitalgesellschaft. Vorteil dieser Unternehmensform ist die beschränkte Haftung der Gesellschafter. So haften Gesellschafter nur in Höhe ihrer eingebrachten Einlagen und sind in der Regel nicht haftbar für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
In Kanada existieren zwei Arten von Kapitalgesellschaften. Zum einen gibt es die Private Business Corporation, die mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbar ist. Zum anderen gibt es die Public Business Corporation, die der Aktiengesellschaft ähnelt. Im Unterschied zu Deutschland ist zur Gründung einer Kapitalgesellschaft keine Mindestkapitaleinlage erforderlich.
Nach kanadischem Recht können Unternehmen zwischen einer Gründung der Gesellschaft auf Provinz- oder Bundesebene wählen. Für Unternehmen, die in ganz Kanada operieren möchten, empfiehlt sich eine Gründung auf Bundesebene. Hingegen bietet sich für Unternehmen, die lediglich in einer Provinz geschäftlich aktiv werden wollen, eine Gründung auf Provinzebene an.
Die grundlegende Struktur der Kapitalgesellschaft ist unabhängig davon, ob die Eintragung auf Bundes- oder Provinzebene erfolgt. Die Gründung der Gesellschaft erfolgt durch das Einreichen der Articles of Incorporation bei der zuständigen Behörde. In diesen werden u.a. der Unternehmensgegenstand, der Sitz, der Name und die Organisationsverfassung festgelegt und bildet somit letztlich das rechtliche Fundament des Unternehmens. Eigentümer der Gesellschaft können ein oder mehrere Gesellschafter sein. Bei ausländischen Unternehmen fungiert oft das Mutterunternehmen als Gesellschafter.
Gesellschaftsgründungen nach Provincial Law sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich geregelt.
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