Firmengründung USA – L1 Visum mit Aczento.com

Nicht selten müssen Mitarbeitereinsätze recht kurzfristig realisiert werden. Da die Beantragung eines Arbeitsvisums leider einige Wochen in Anspruch nehmen kann, muss häufig eine Übergangslösung realisiert werden.
Ist ein Statuswechsel innerhalb der USA auf L-Visum möglich?

Nicht selten müssen Mitarbeitereinsätze recht kurzfristig realisiert werden. Da die Beantragung eines Arbeitsvisums leider einige Wochen in Anspruch nehmen kann, muss häufig eine Übergangslösung realisiert werden.

Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb dafür, den Arbeitnehmer über die B-1 Visa-Kategorie vorab an den US-Standort zu senden. Es ist wichtig zu betonen, dass die B-1 Kategorie keine Arbeitsgenehmigung für die USA beinhaltet. Es legitimiert lediglich den Mitarbeiter zu beispielsweise Abstimmungsgesprächen, Meetings oder Verhandlungen am US-Standort.

Insofern sich der Mitarbeiter bereits unter einem gültigen Visum in den Vereinigten Staaten aufhält, so kann ein Statuswechsel (ohne Ausreise aus den USA) auf die L-1 Kategorie vorgenommen werden.

Es ist allerdings nicht möglich, auf Grundlage der visafreien Einreise einen Antrag auf Arbeitserlaubnis zu stellen. Zudem werden nicht alle Wechsel innerhalb unterschiedlicher Kategorien akzeptiert.

Der Antrag auf Statuswechsel wird gleichzeitig mit der L-1 Petition beim Service-Center der US-Einwanderungsbehörde gestellt.

WICHTIG: Es muss dringend bei einem Statuswechsel darauf geachtet werden, dass für eine Aus- und Wiedereinreise in jedem Fall ein gültiges L-1 Visum vorliegt (siehe Konsularverfahren). Hintergrund: Die USCIS erteilt lediglich die Zustimmung auf den L-1 Status, nicht jedoch das US-Visum (in den Reisepass). Diese Eintragungen nehmen ausschließlich die US-Konsulate im Ausland vor.

Der Statuswechsel ist also NICHT gleich Visum. Bei Verlassen der Vereinigten Staaten und erneuter Einreise ohne gültiges Visum, wird die Einreise verweigert.

Der Antrag ist, abweichend von anderen Nichteinwanderungsvisa, auch in den an die USA angrenzenden Ländern wie Mexiko oder Kanada bei den dortigen US-Konsulaten prinzipiell möglich.

Ansonsten wird in aller Regel die Beantragung im heimischen US-Konsulat vorgenommen.

http://www.aczento.com/de/arbeitsvisa/mitarbeitertransfer/statuswechsel-auf-l1-moeglich

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2142 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

Pressekontakt:
Aczento
Bernd Meyer
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http://www.aczento.com

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