Die Firmengründung in den USA bietet für Investoren und Gründer einige Vorteile gegenüber dem deutschen Markt. So erhalten in vielen Staaten wie beispielsweise Alabama, Colorado, Florida oder Michigan sogenannte Small Businesses (zu Deutsch: Kleinunternehmen) steuerliche Begünstigungen, die den Firmenaufbau erleichtern sollen. Aber auch für Großunternehmen bieten sich viele Vorteile. Die größten Pluspunkte sind die flexiblen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen, die Möglichkeit der unbürokratischen Gründung und somit der schnelle Verfahrenslauf. Außerdem sind die Gründungsmodalitäten relativ leicht, vergleicht man sie mit Deutschland. Auch die geringen Gründungskosten veranlassen viele Neugründer zu einer Firmengründung in den USA. Sehr beliebt ist neben der Gründung eines Small Business, von denen es in den USA aktuell ca. 28 Millionen gibt, die Errichtung einer Corporation. Die Corporation ist vergleichbar mit einer Aktiengesellschaft in Deutschland. Die Gründungsmodalitäten werden auf Staatsebene geregelt, d.h. sie sind in jedem Bundesstaat unterschiedlich. Beliebtester Bundesstaat zur Firmengründung ist Delaware, da es dort die niedrigste Besteuerung und eine Haftungsbegrenzung gibt. Bisher wurden in Delaware 850.000 neue Firmen gegründet, darunter auch Microsoft und Google. Weiterführende Informationen zur Firmengründung in den USA sowie die beigefügte Infografik finden sich unter: https://magic.piktochart.com/output/6309903-infografik-firmengrundung
Vorteile einer Firmengründung als US-Corporation
– Der Haftungsschutz einer US-Corporation ist höher als der einer deutschen AG oder GmbH. Das gesamte private Vermögen bleibt geschützt.
– Die Steuern für Unternehmensgewinne sind geringer als im deutschen Rechtssystem.
– Es muss bei Gründung kein Stammkapital eingezahlt werden.
– Gründer können anonym bleiben. Dies erleichtert die erneute Gründung nach Konkurs.
Der Ablauf einer Corporation Gründung in den USA
Es muss zuerst eine Gründungssatzung (Articels of Corporation) erstellt werden. In der Satzung werden Angaben zum Firmensitz und Gründer gemacht sowie andere betriebliche Daten festgehalten. Anschließend erhält man die Eintragungsbestätigung für das Unternehmen – das sogenannte Certificate of Status. Ebenso notwendiger Bestandteil der Gründung ist die Gründungsversammlung. Diese muss protokolliert werden. Nachdem das diese Schritte erfolgreich absolviert wurden, erhält die Corporation eine Steuernummer und ist somit ins Handelsregister eingetragen.
Unterstützung bei der Firmengründung in den USA
Obwohl die Gründungsmodalitäten recht einfach sind und nur wenige Anforderungen an die Neugründer gestellt werden, so sind die rechtlichen Hürden doch sehr unterschiedlich zu Deutschland. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich von einem Spezialisten in Sachen Firmengründung in den USA beraten zu lassen. Viele Fachkanzleien bieten ihre Hilfe bei der Neugründung in Amerika an. Eine davon ist Roske Schumann & Burghart LL, welche die von der German American Trade Association (GATA) und den deutschsprachigen Handels-, Industrie- und Wirtschaftskammern für das nordamerikanische Geschäft empfohlene Sozietät ist.
Roske Schumann & Burghart LLP
Christian Burghart
350 Fifth Avenue Suite 5220
10118 New York
United States of America
E-Mail: cburghart@rsbnyc.com
Homepage: http://rsbnyc.com/
Telefon: +1.212.584.4230
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