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Vorrangig verwendete Gesellschaftsform ist die Private Limited Company by Shares, die seit 2004 auch als Ein-Mann-Gesellschaft errichtet werden kann.
Hong Kongs Gesellschaftsrecht stellt vier Hauptgesellschaftsformen zur Verfügung: Unlimited und Limited Partnership, vergleichbar der deutschen OHG und KG, sowie die Private und Public Company Limited by Shares, vergleichbar den deutschen Kapitalgesellschaften GmbH und AG. Ebenfalls möglich ist die Errichtung eines Branch Offices oder eines Representative Offices, rechtlich und finanziell vom Mutterhaus abhängige Niederlassungen.

Vorrangig verwendete Gesellschaftsform ist die Private Limited Company by Shares, die seit 2004 auch als Ein-Mann-Gesellschaft errichtet werden kann.

Rechtsgrundlage ist die Companies Ordinance. Die Gründung einer Private Limited erfolgt durch mindestens einen, höchstens 50 Gesellschafter. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Gesellschaftsorgane sind die Gesellschafterversammlung, welche die wesentlichen Gesellschaftsentscheidungen trifft, der oder die Direktoren (“Board of Directors”), welche für die Geschäftsführung verantwortlich sind, sowie der Schriftführer (“Company Secretary”), der seinen Wohnsitz in Hong Kong haben muss.

Die Registrierungskosten, die bei der Errichtung einer eigenständigen Tochter (Private or Public Company; (2000 HK$) oder einer abhängigen Niederlassung (73 HK$) anfallen, wurden ab dem 1.8.09 bis zum 31.07.10 kraft der Revenue (Reduction of Business Registration Fees) Order 2009 für eine Erstregistrierung um 2000 HK$ (Public oder Private Company) bzw. 73 HK$ (unselbständige Niederlassung) abgesenkt, so dass in diesem Zeitraum die Erstregistrierung im Rahmen eines Ein-Jahres-Zertifikats kostenfrei erfolgt. Zudem erhebt die zuständige Registrierungsbehörde, das Business Registration Office, angesiedelt beim Inland Revenue Department, einen von der Registrierungsgebühr unabhängigen Jahresbeitrag in Höhe von 450 HK$ pro Unternehmung.

Anstelle der Neugründung der Gesellschaft kommt auch der Ankauf einer Mantelgesellschaft oder schlafenden Gesellschaft in Betracht. Dies ermöglicht einen besonders zügigen Erwerb einer funktionsfähigen Gesellschaft.

Durch Ankauf einer Hong Kong Gesellschaft, die seit mindestens drei Jahren operativ am Markt tätig ist, besteht die Möglichkeit, sich die Vorzüge des CEPA-Abkommens zwischen der VR China und Hongkong zu sichern. Produzierende Unternehmen müssen zudem das Kriterium „Made in Hong Kong“ erfüllen, um nach den CEPA-Vorschriften förderungswürdig zu sein.

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Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/2414 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

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