Die Anleihe (= Schuldverschreibung) ist ein klassisches Instrument langfristiger Kapitalbeschaffung und gilt zunehmend als Alternative zu üblichen Finanzierungen über Bankkredite. Bei einer Emission von Anleihen wird Fremdkapital über den Kapitalmarkt aufgenommen. Eine Anleihe kann von jedem Unternehmen begeben werden, frühere gesetzliche Beschränkungen auf börsennotierte Unternehmen wurden aufgehoben.
Gesetzliche Regelungen zu Anleihen bzw. Schuldverschreibungen sind in den §§ 793 ff. BGB zu finden. Eine Anleihe ist dabei ein Wertpapier, das ein Forderungsrecht – nicht jedoch Gesellschafterrechte – verbrieft. Das Unternehmen als Schuldner verspricht dem Berechtigten eine bestimmte Leistung, typischerweise als Gegenleistung für einen vom Erwerber als Darlehen zur Verfügung gestellten Geldbetrag.
Die Grundform der Anleihe ist die sog. Inhaberschuldverschreibung oder die Namensschuldverschreibung. Das Unternehmen schuldet hierbei dem Inhaber bzw. dem auf der Anleiheurkunde namentlich benannten Investor in der Regel die Rückzahlung des Anleihekapitals sowie die vereinbarte Zinszahlung. Meist wird die Anleihe mit einer festen Laufzeit und einem festen Zins versehen. Die Verzinsung kann aber auch variabel, ergebnisabhängig (Gewinnschuldverschreibung) oder endfällig ausgestaltet werden (Null-Kupon-Anleihe). Die Ausgestaltungsmöglichkeiten der Anleihe sind dabei sehr flexibel und können den jeweiligen Bedürfnissen bzw. auch Marktgegebenheiten angepasst werden. Zudem besteht z.B. über die Ausgabe einer Hypothekenanleihe die Möglichkeit einer zusätzlichen Absicherung der Investoren durch das Unternehmen.
Zur Begebung einer Anleihe ist – soweit man die Platzierung öffentlich bewerben möchte und die Mindesteinlage des jeweiligen Investors innerhalb bestimmter Grenzen liegt – ein Wertpapierverkaufsprospekt mit Billigung und Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig.
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