Fiebersaft? Fehlanzeige!

Fiebersaft? Fehlanzeige!

ARAG Experten über die Bekämpfung von Lieferengpässen bei Medikamenten

Fiebersaft? Fehlanzeige!

Schmerztabletten, Blutdrucksenker, Psychopharmaka, Fiebersäfte für Kinder – längst geht es nicht mehr nur um zwei, drei Arzneimittel, die schwer zu bekommen sind, sondern um knapp 500 Arzneimittel. Während der Verzicht oder das Warten auf das eine oder andere Supermarkt-Produkt eher ein Luxus-Problem ist, kann es bei Medikamenten im schlimmsten Fall um Leben und Tod gehen. Daher hat nun die Bundesregierung eingegriffen und ein Gesetz verabschiedet, das Abhilfe schaffen soll. ARAG Experten erklären, worum es dabei geht.

Das Lieferengpassbekämpfungsgesetz
Mit dem neuen Lieferengpassbekämpfungsgesetz soll die Herstellung von Produkten in Europa wieder deutlich angekurbelt und die Anbietervielfalt erhöht werden. Dies bedeutet eine Verpflichtung der Krankenkassen, bei ihren Rabattverträgen verstärkt Hersteller aus der Europäischen Union (EU) zu berücksichtigen, insbesondere bei Antibiotika.

Austauschregeln für Apotheken
Auch für Apotheken als direkte Schnittstelle zum Endverbraucher gibt es neue Rechte und Pflichten. So wird laut ARAG Experten einerseits die sogenannte Austauschregelung vereinfacht: Ist das Medikament, das laut Rezept verordnet wurde, nicht vorhanden oder nicht zeitnah lieferbar, dürfen die Apotheker eine Alternative mit demselben Wirkstoff anbieten. Dafür erhalten sie sogar einen Zuschlag. Zudem werden vor allem Krankenhausapotheken verpflichtet, von bestimmten wichtigen Arzneimitteln Vorräte anzulegen.

Neue Preisregeln
Liegt der Preis von Arzneimitteln über der Festbetragsgrenze, tragen nicht mehr die Patienten die Mehrkosten, sondern die Krankenkassen. Darüber hinaus werden die Erstattungshöchstbeträge für bestimmte Kinderarzneimittel, darunter Fiebersäfte, dauerhaft gestrichen.

Frühwarnsystem
Das neue Gesetz sieht laut ARAG Experten vor, dass im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Frühwarnsystem eingerichtet wird. Durch eine Erweiterung seines Informationsrechts gegenüber pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern werden auf diese Weise drohende Engpässe zeitnah angekündigt und es kann mit Einkauf von Alternativen entgegengewirkt werden.

Lieferengpass ungleich Versorgungsengpass
Lieferengpass ist zum Glück nicht dasselbe wie Versorgungsnot, entwarnen ARAG Experten. Auch wenn man nicht leugnen kann, dass es durchaus Medikamente gibt, für die eine schwierige bis desaströse Versorgungslage zu verzeichnen ist, so gilt dies aber nicht für die komplette lange Liste der Arzneimittel. Denn in dieser Datenbank des BfArM tauchen zwar alle Produkte auf, die derzeit nicht erhältlich sind, doch es bleibt die Möglichkeit von Ersatz-Medikamenten mit gleichem Wirkstoff. Sicher nicht unbedingt das Ideal, aber dennoch eine Alternative zur Panik.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

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