Am 19.05.2013 ist im Familienrecht die Reform zum Sorgerecht unverheirateter Eltern in Kraft getreten. Väterrrechte werden erneut gestärkt – Kanzlei Sachse – Ihr Rechtsanwalt Frankfurt und Offenbach
Seit dem 19.05.2013 gelten neue Gesetze und Regeln im Familienrecht für das Sorgerecht unverheirateter Eltern.
Entsprechend dem bereits für verheiratete Eltern reformierten Leitbild, haben danach nun auch unverheiratete Eltern (dies betrifft in aller Regel die Väter) das Recht auf Mitsorge für die eigenen Kinder.
Auch unverheiratete Eltern sollen in Zukunft das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Wird durch die Mutter das Einverständnis verweigert, kann der Vater sich an das Jugendamt wenden, welches dann zunächst eine Einigung zwischen den Eltern herbeiführen soll. Hat dies keinen Erfolg oder ist der Weg über das Jugendamt von vornherein nicht erfolgversprechend, kann auch gleich ein Antrag auf das Sorgerecht beim Familiengericht gestellt werden.
Für das familienrechtliche Verfahren gelten vereinfachte Regeln. Das Familiengericht hat dem Antrag stattzugeben, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Der Vater kann sogar die alleinige Sorge beanspruchen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge nicht Betracht kommt und dies dem Wohl es Kindes am besten entspricht.
Mit der Gesetzesänderung ist die in diesem Bereich seit Jahren bestehende Diskriminierung von unverheirateten Vätern endlich beseitigt.
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