Familienmitglieder einstellen – regionale-auskunft-com

Die Regionale-Auskunft24.com informiert die Unternehmen darüber, dass das Gehalt, welches für das Familienmitglied gezahlt wird, in kompletter Höhe von den Betriebsausgaben abgesetzt werden kann.

Viele Unternehmen stellen sich die Frage, auf was genau geachtet wird, wenn es in Erwägung gezogen wird ein Familienmitglied einzustellen. Ein Familienmitglied einzustellen ist sehr beliebt, gerade dann wenn es die entsprechende Qualifikation für den zu besetzenden Arbeitsplatz hat.
Die Regionale-Auskunft24.com informiert die Unternehmen darüber, dass das Gehalt, welches für das Familienmitglied gezahlt wird, in kompletter Höhe von den Betriebsausgaben abgesetzt werden kann. Dies lohnt sich steuerlich, da das Geld trotzdem gleichzeitig in der Familie bleibt.
Die Unternehmen sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass Familienmitglied nicht vor den anderen Kollegen zu bevorzugen. Dies gilt auch in Hinsicht des Arbeitsvertrages. Hier müssen alle Regelungen enthalten sein, die auch in einem Arbeitsvertrag mit Fremden drinstehen würden. Der geschlossene Arbeitsvertrag sollte daher einem Fremdvergleich standhalten können. Somit lassen sich im Vorfeld Komplikationen vermeiden. Denn gerade bei Beschäftigten von Familienmitgliedern, schaut das Finanzamt ganz genau hin, weiß Regionale-Auskunft24.com .

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