Familienheimfahrten Österreich

Die Österreichische Steuererklärung ist für Pendler besonders interessant!

Familienheimfahrten Österreich

(NL/7719476704) Wer als Pendler von Deutschland nach Österreich zur Arbeit fährt, dort eine Wohnung hat und mindestens einmal monatlich die Familie besucht, hat in der österreichischen Steuererklärung viele Möglichkeiten durch Abzüge von der Steuer Geld zu verdienen.

Da geht es um die Kosten für die Wohnung, die doppelte Haushaltsführung und natürlich die Familienheimfahrten. Aber auch die Kosten für die Fahrt zum Arbeitsplatz innerhalb Österreichs sind natürlich absetzbar. Besonders interessant ist es für Pendler, die in Österreich den vollen Steuersatz von 50 Prozent für alle Einkommensteile bezahlen müssen, die über 60.000 Euro pro Jahr liegen.
In der österreichischen Steuererklärung beginnt der Steuersatz von 50 % bereits bei 60.000 Euro Jahreseinkommen!

Österreich ist keine Steueroase mehr, denn die Steuersätze sind im Vergleich zu Deutschland relativ hoch. Die österreichische Steuererklärung beinhaltet auch besondere Chancen für Arbeitnehmer, die nicht nur in Österreich arbeiten, sondern durch ihre Art der Beschäftigung auch in Deutschland und anderen Ländern der EU tätig sind. In diesen Fällen können die Anteile am Arbeitseinkommen, die nicht in Österreich stattgefunden haben, nach Deutschland verlagert werden. Das bringt erhebliche Vorteile, denn wenn man in der österreichischen Steuererklärung 50 Prozent an den Fiskus bezahlen muss, sind das für die nicht in Österreich stattgefundenen Beschäftigungen nach deutschem Steuerrecht nur 42 Prozent. Auf diese Weise kommen erheblich Steuernachzahlungen dabei heraus und kein Arbeitnehmer, der diese Art der Beschäftigung ausübt, sollte darauf verzichten, sich das schwer verdiente Geld wieder zu holen. Die Möglichkeit der Steuerverlagerung haben übrigens nicht nur Bestverdiener, sondern auch Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen, wie beispielsweise deutsche Kraftfahrer, die bei einer international aufgestellten Spedition in Österreich angestellt sind.
In jedem Fall sollten Pendler nach Österreich, die eine österreichische Steuererklärung abgeben, einen Experten für Steuern in Österreich mit der Prüfung ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

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Kontakt:
Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
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036961 – 70933
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www.oesterreichische-steuererklaerung.de

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